SHL Telemedicine lädt ein zu ausserordentlicher Generalversammlung

Tel Aviv / Zürich 17. Januar 2019 - SHL Telemedicine Ltd. (SIX Swiss Exchange: SHLTN) ("SHL"), ein führender Anbieter und Entwickler von fortschrittlichen persönlichen Telemedizinlösungen, wird am 21. Februar 2019 um 13:00 Uhr (israelische Zeit) eine ausserordentliche Generalversammlung am Sitz der Gesellschaft, 90 Yigal Alon Street, Ashdar Building, Tel-Aviv, Israel, durchführen. Die Traktandenliste umfasst:

  1. Nach der Genehmigung durch den Vergütungsausschuss der Gesellschaft und den Verwaltungsrat (der "Verwaltungsrat") - Erteilung eines Freistellungs- und Entschädigungsschreibens an die Führungskräfte und Verwaltungsräte der Gesellschaft.
  2. Nach der Genehmigung durch den Vergütungsausschuss der Gesellschaft und den Verwaltungsrat - Gewährung von 18'000 Optionen an Herrn Erez Nachtomy, Verwaltungsrat der Gesellschaft.
  3. Änderung der Statuten der Gesellschaft durch Hinzufügung des folgenden neuen Artikels 50(d):

"Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen in Artikel 50 ist jeder Aktionär, der 5% oder mehr der Aktien oder Stimmrechte der Gesellschaft hält (der "Aktionär"), und jedes Mitglied des Verwaltungsrats der Gesellschaft verpflichtet, der Gesellschaft eine Adresse in Israel für den Empfang von Dokumenten (einschliesslich juristischer Dokumente) zu nennen (die "Adresse"). Solange diese Adresse nicht angegeben wurde, gilt der Sitz der Gesellschaft als Adresse des Aktionärs und/oder Verwaltungsrats für den Empfang von Dokumenten (einschliesslich juristischer Dokumente). Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieses Unterartikels 50(d) und allen anderen Bestimmungen, die in einem der anderen Unterartikel dieses Artikels 50 enthalten sind, gehen die Bestimmungen dieses Unterartikels 50(d) vor."

Die obigen Punkte sowie die Beschlussvorschläge sind in der Mitteilung an die Aktionäre auf der Website der Gesellschaft ausführlicher dargelegt.

Der Stichtag wurde auf den 24. Januar 2019 festgelegt.

Ein oder mehrere Aktionäre, die Aktien halten, die mindestens ein Prozent (1%) der Stimmrechte in der Generalversammlung vertreten, können spätestens sieben (7) Tage nach dem Datum der Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung schriftlich verlangen, dass der Verwaltungsrat ein Traktandum auf die Traktandenliste der durchzuführenden ausserordentlichen Generalversammlung setzt. Dieses Traktandum wird auf die Traktandenliste der ausserordentlichen Generalversammlung gesetzt, sofern der Verwaltungsrat es für geeignet hält, in der ausserordentlichen Generalversammlung behandelt zu werden. Sollte sich die Traktandenliste der ausserordentlichen Generalversammlung auf Verlangen des Aktionärs ändern, werden geänderte Abstimmungen und Bekanntmachungen spätestens vierzehn (14) Tage nach dem Datum der Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung auf der Website der Gesellschaft unter http://www.shl-telemedicine.com/about-us/investorrelations/general-meeting verfügbar sein.

Die Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung wird nicht in Zeitungen veröffentlicht. Die vollständige Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung kann unter http://www.shl-telemedicine.com/about-us/investorrelations/general-meeting/ heruntergeladen werden.


Medienmitteilung (PDF)



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