Bundesverwaltungsgericht gibt SHL Recht

Tel Aviv / Zürich, 17. Juni 2019 - SHL Telemedicine Ltd. (SIX Swiss Exchange: SHLTN) ("SHL"), ein führender Anbieter und Entwickler innovativer Telemedizinlösungen, gab heute bekannt, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinen Entscheiden vom 29. Mai 2019 die Abweisung der Beschwerden von Mengke Cai sowie Kun Shen, Xiang Xu, Himalaya (Cayman Island) TMT Fund und Himalaya Asset Management Ltd. durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht bestätigt hat.

Die Beschwerden betrafen die Verfügungen der Übernahmekommission über die Nichtverlängerung der Frist für die Veröffentlichung eines öffentlichen Übernahmeangebots und die Suspendierung der Stimmrechte (vgl. SHL Pressemitteilungen vom 26. November und 20. Dezember 2018). Diese Verfügungen sind nun rechtskräftig.

Für weitere Informationen:

Martin Meier-Pfister, IRF, Telefon +41 43 244 81 40, shl@irf-reputation.ch

Kurzprofil SHL Telemedicine

SHL Telemedicine Ltd. ist auf die Entwicklung und Vermarktung innovativer persönlicher Telemedizinsysteme spezialisiert und bietet umfassende Telemedizin-Lösungen inklusive Call-Center-Dienste, mit Fokus auf kardiovaskulären und verwandten Krankheiten, für Personen und Unternehmen im Gesundheitswesen an. SHL Telemedicine bietet seine Services und persönlichen Telemedizin-Geräte an Bezüger der telefonischen und Internet-Kommunikations-Technologie. SHL ist an der SIX Swiss Exchange kotiert (SHLTN, ISIN: IL0010855885, Security No.: 1128957). Weitere Informationen unter www.shl-telemedicine.com.


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