SFC Energy AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlagen in Höhe
von 27 Mio. Euro

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DGAP-Ad-hoc: SFC Energy AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
SFC Energy AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlagen in
Höhe von 27 Mio. Euro

26.06.2019 / 20:54 CET/CEST
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SFC Energy AG - Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17
der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 - ISIN DE0007568578

SFC Energy AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlagen in
Höhe von EUR 27 Mio.

Brunnthal/München, 26. Juni 2019 - Der Vorstand der SFC Energy AG (SFC) hat
heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats von SFC beschlossen, das Grundkapital
von SFC von EUR 10.249.612,00 um EUR 2.700.000,00 auf EUR 12.949.612,00
unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals gegen Bareinlagen mit
Bezugsrechten für die bestehenden Aktionäre durch Ausgabe von 2.700.000
neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien jeweils mit einem anteiligen
Betrag am Grundkapital von SFC von EUR 1,00 und voller
Dividendenberechtigung ab dem 1. Januar 2019 (Neue Aktien) zu erhöhen.
Zugleich hat der Vorstand im Wege eines Festsetzungsbeschlusses mit
Zustimmung des Aufsichtsrats auf Grundlage der Ergebnisse des
Bookbuilding-Verfahrens im Rahmen einer Privatplatzierung für qualifizierte
Anleger den Bezugspreis auf EUR 10,00 je Neuer Aktie und das
Bezugsverhältnis festgelegt.

SFC erwartet aus der Kapitalerhöhung einen Bruttoemissionserlös von EUR 27
Mio.

Die gemeinsamen globalen Koordinatoren, die ABN AMRO Bank N.V. und die
COMMERZBANK Aktiengesellschaft (Gemeinsame Globale Koordinatoren), haben
sich am 25. Juni 2019 in einem Übernahmevertrag verpflichtet, dass die
COMMERZBANK Aktiengesellschaft die Neuen Aktien zeichnet und die Gemeinsamen
Globalen Koordinatoren die Neuen Aktien übernehmen und den bestehenden
Aktionären im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts in einem Bezugsverhältnis
von 4:1 anbieten. Die Aktionäre können damit für je vier gehaltene Aktien
von SFC eine Neue Aktie erwerben. Für einen Spitzenbetrag von 137.597 Neuen
Aktien wurde das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Drei der größten
SFC-Aktionäre (HPE PRO Institutional Fund B.V., Havensight Capital Ltd. und
Conduit Ventures IIA LP, die derzeit 26,94%, 7,48% bzw. 7,15% am
Grundkapital von SFC halten) haben hinsichtlich ihres gesamten
Anteilsbesitzes auf ihre Bezugsrechte erstattungslos verzichtet und nehmen
nicht an dem Bezugsangebot teil.

Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am 1. Juli 2019 und endet mit Ablauf
des 15. Juli 2019 (jeweils einschließlich). Nach Ablauf der Bezugsfrist
verfallen nicht ausgeübte Bezugsrechte.

Die Bezugsrechte (ISIN DE000A2YNT89/ WKN A2YNT8) für die Neuen Aktien werden
voraussichtlich während des Zeitraums vom 1. Juli 2019 bis zum 11. Juli 2019
(bis etwa 12 Uhr mittags MESZ) am Regulierten Markt (Xetra und Xetra
Frankfurt Spezialist) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Die
bestehenden Aktien von SFC werden voraussichtlich ab dem 1. Juli 2019 "ex
Bezugsrecht" am Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter
Wertpapierbörse notieren. Die im Rahmen des Bezugsangebots gezeichneten
Neuen Aktien und die im Rahmen des Bezugsangebots nicht gezeichneten Aktien,
die einem Rücktrittsvorbehalt unterliegen, werden voraussichtlich am 17.
Juli 2019 geliefert.

In der Vorabplatzierung haben die Gemeinsamen Globalen Koordinatoren durch
Rückforderungsvorbehaltsrechte bei der Zuteilung sichergestellt, dass Neue
Aktien, die auf Bezugsrechte entfallen, außer derjenigen Bezugsrechte, auf
die bestehende Aktionäre verzichtet haben und die an die Gemeinsamen
Globalen Koordinatoren abgetreten wurden, im Rahmen dieses Bezugsangebotes
zum Bezug durch die Aktionäre von SFC zur Verfügung stehen.

Das Bezugsangebot steht unter anderem unter der Bedingung der Eintragung der
Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister beim Amtsgericht
München, die voraussichtlich am 2. Juli 2019 erfolgen wird.

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   Unternehmen:    SFC Energy AG
                   Eugen-Saenger-Ring 7
                   85649 Brunnthal
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831753 26.06.2019 CET/CEST

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