Zielgesellschaft: Scout24 AG; Bieter: Pulver BidCo GmbH

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Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit
§§ 29 Abs. 1 und 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:
Pulver BidCo GmbH
c/o Latham & Watkins LLP
Maximilianstraße 13
80539 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 245218

Zielgesellschaft:
Scout24 AG
Bothestraße 11-15
81675 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 220696
WKN A12DM8 / ISIN DE000A12DM80


Am 15. Februar 2019 hat die Pulver BidCo GmbH (die 'Bieterin') entschieden,
sämtlichen Aktionären der Scout24 AG (die 'Gesellschaft') im Wege eines
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, sämtliche
nennwertlosen Namensaktien der Gesellschaft (ISIN DE000A12DM80) mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie
(die 'Scout24-Aktien') gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR
46,00 je Scout24-Aktie in bar zu erwerben (das 'Übernahmeangebot').
Die Bieterin hat mit der Gesellschaft am heutigen Tag eine
Investmentvereinbarung abgeschlossen, welche die wichtigsten Bestimmungen
und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie die diesbezüglichen gemeinsamen
Absichten und Auffassungen enthält.
Die Angebotsunterlage (auf Deutsch und als eine unverbindliche
englischsprachige Übersetzung), welche die detaillierten Bestimmungen und
Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere damit im Zusammenhang
stehende Informationen enthält, wird nach der Gestattung der
Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
von der Bieterin im Internet auf ihrer Webseite unter
http://www.scout24-angebot.de veröffentlicht.
Der Vollzug des Übernahmeangebots wird unter bestimmten Bedingungen stehen.
Dazu gehören das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 50 % zuzüglich
einer Scout24-Aktie, die Erteilung der fusionskontrollrechtlichen Freigabe
und weitere marktübliche Bedingungen.
Das Übernahmeangebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten
Bestimmungen und Bedingungen, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der
Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit
dies rechtlich zulässig ist.

Wichtiger Hinweis: 
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft. Die
endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie
weitere das Übernahmeangebot betreffende Rege-lungen werden erst nach
Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der
Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der
Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle
sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Unterlagen zu
lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige
Informationen enthalten werden.
Das Übernahmeangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der
Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der
US-Wertpapiergesetze veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des
Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem
auszulegen.

München, 15. Februar 2019
Pulver BidCo GmbH

Ende der WpÜG-Meldung 

15.02.2019  Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
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Notiert: Zielgesellschaft: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (Prime
Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München,
Stuttgart, Tradegate Exchange;