Die Behörde kippte eine Entscheidung der Übernahmekommission, keine Ausnahmen von einer Angebotspflicht an die Streubesitzaktionäre im Zusammenhang mit der Transaktion zuzulassen. Allerdings hat die Finma-Entscheidung lediglich aufschiebende Wirkung, wie Schmolz+Bickenbach am Montag mitteilte. Demzufolge müsste Großaktionär Martin Haefner ein Pflichtangebot für alle gelisteten Beteiligungspapiere unterbreiten, sofern sein Anteil am 31. Dezember 2024 noch über einem Drittel liegt.

Die Aktionäre hatten am 2. Dezember eine Kapitalerhöhung von mindestens 325 Millionen Franken (295 Millionen Euro) beschlossen. Im Zuge der Transaktion will Haefner seinen Anteil auf höchstens 37,5 Prozent ausbauen. In der Schweiz muss ein Aktionär, der ein Drittel der Aktien erwirbt, den übrigen Anteilseignern in der Regel ein Pflichtangebot unterbreiten.