Mit dem Urteil vom 14. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, ein geeignetes System einzurichten, mit dem sie die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen können. Was bedeutet das für unsere Kunden und wie können wir ihnen helfen, diesem Urteil zur Zeiterfassung gerecht zu werden?

Bis wann muss das Urteil zur Zeiterfassung umgesetzt werden?

Bevor wir auf die Folgen dieses Urteils eingehen, ist anzumerken, dass der EuGH in diesem Zusammenhang bislang keine Frist vorgegeben hat. Den Zeitrahmen für die Umsetzung können die jeweiligen Mitgliedsstaaten selbst festgelegen. In Deutschland und Spanien wird diesbezüglich bereits diskutiert. Wir haben 40 Jahre Erfahrung im Personalwesen und wissen, dass die Ausarbeitung durch die gesetzgebenden Organe einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Daher rechnen wir frühestens in einem Jahr mit gesetzlichen Vorgaben. Dennoch machen wir uns bereits aktiv Gedanken über unsere nächsten Schritte, damit wir unsere Kunden in jedem EU-Mitgliedsstaat bei der Umsetzung zur Seite stehen können.

Worum geht es in diesem EuGH-Urteil?

In diesem Urteil wird ausdrücklich geregelt, dass die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union 'Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein objektives, zuverlässiges und zugängliches System zur Erfassung der von jedem Arbeitnehmer geleisteten täglichen Arbeitszeit einzurichten.'

Die Umsetzung des neuen EuGH-Urteils liegt im Verantwortungsbereich der EU-Mitgliedsstaaten: 'Es obliegt den Mitgliedsstaaten, die jeweiligen Modalitäten zur Einführung eines solchen Systems, vor allem dessen Form, festzulegen und dabei gegebenenfalls Besonderheiten wie die jeweiligen Tätigkeitsbereiche der Unternehmen oder die Eigenheiten bestimmter Unternehmen, z. B. deren Größe, zu berücksichtigen.'

Laut dem EuGH ist es ohne ein solches System nicht möglich, die Ausgestaltung der europäischen Arbeitszeitrichtlinie, vor allem zu Höchstarbeitszeit und Ruhezeit, zu kontrollieren. In Deutschland sieht beispielsweise § 16 (2) des Arbeitszeitgesetzes vor, dass nur Arbeitsstunden aufgezeichnet werden müssen, die über acht Stunden pro Tag hinausgehen.

In Spanien existiert bereits ein ähnliches Gesetz, nach dem Unternehmen die Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten erfassen und diese Daten mindestens vier Jahre lang speichern müssen.

Wie unterstützt die SAP bei der Zeiterfassung?

Solange noch nicht klar ist, wie die EU-Regierungen auf diese Entscheidung reagieren, werden wir die Entwicklungen genau verfolgen. Wir sind zuversichtlich, dass wir die nötige Expertise besitzen, um unsere Kunden bei der Einhaltung der neuen Bestimmungen zu unterstützen.

Vorschriften dieser Art sind sicherlich nicht nur für die Europäische Union relevant. Deshalb werden wir versuchen, Funktionen so bereitzustellen, dass sie sich auch weltweit für ähnliche Anforderungen eignen.

Die SAP bietet bereits umfassende Geschäftsverfahren an, die sich im Bereich Lokalisierung bewährt haben. Dadurch sind unsere Kunden in der Lage, verschiedene Regelungen zu krankheitsbedingter Abwesenheit und zu weiteren Anträgen auf arbeitsfreie Zeit in unterschiedlichen Ländern zu befolgen und ihre Systeme vorschriftsgemäß zu konfigurieren.

Sowohl bei SAP SuccessFactors als auch mit Blick auf das intelligente Unternehmen über die gesamte SAP-Suite hinweg investieren wir im erheblichen Umfang in Funktionen zur Zeit- und Anwesenheitserfassung. In diesem Zusammenhang werden wir auch alle neuen gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen.

Zudem bieten wir eine vielversprechende Produkt-Roadmap an, die unseren Kunden bei der Einhaltung der neuen Zeiterfassungsregelungen entgegenkommen soll, sobald diese im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat in Kraft treten.

Gibt es einen Bezug zu Personalthemen?

Das Urteil zielt nicht nur auf eine gerechte Vergütung, sondern auch auf die Gesundheit und das Wohlergehen der Mitarbeiter ab. Initiativen in diesem Bereich liegen im Trend: So schaltet ein europäisches Automobilunternehmen seine E-Mail-Exchange-Server nach Feierabend und am Wochenende aus und in Frankreich soll mit neuen gesetzlichen Bestimmungen sichergestellt werden, dass Mitarbeiter nicht über ihre reguläre Arbeitszeit hinaus tätig werden. Die Gesundheit und das Wohlergehen ihrer Beschäftigten betrachten viele Arbeitgeber als wichtige Erfolgsfaktoren, da sie Burnout-Fälle vermeiden und lieber die Bindung der Mitarbeiter ans Unternehmen stärken möchten.

Wie geht es jetzt weiter bei der Zeiterfassung?

Natürlich müssen wir mehr in SAP SuccessFactors Employee Central Time Management investieren und die Stundenzettelfunktionen zur Zeiterfassung ausbauen, damit unsere Kunden diesem neuen EU-Urteil gerecht werden können. Wir möchten Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Tools an die Hand geben, die ihnen die Zeiterfassung erleichtern und die sie dabei unterstützen, Transparenz über die Arbeitsstunden der Beschäftigten zu schaffen. Uns geht es nicht nur um das Einhalten der wichtigen, neuen Vorschriften. Wir möchten auch unseren Kunden helfen, das Wohlergehen und das Engagement der Mitarbeiter zu verbessern, die sich direkt auf die Unternehmensleistung und das Geschäftsergebnis auswirken.

Sobald wir Näheres wissen, werden wir Sie über unsere weiteren Pläne und Produkt-Roadmaps informieren. Sie möchten in diesem Zusammenhang auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie die Produkt-Roadmaps der SAP.

Ihre Fragen können Sie an p.meredith@sap.com richten.

Paul Meredith ist Director of Solution Management bei SAP SuccessFactors.

SAP SE veröffentlichte diesen Inhalt am 24 Juni 2019 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 24 Juni 2019 07:33:04 UTC.

Originaldokumenthttps://news.sap.com/germany/2019/06/eugh-urteil-zeiterfassung/

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