(Ersetzt in der Überschrift der Meldung vom 12. Dezember 2019 den Zusatz "& Co" durch "und andere", um Verwechslung mit Firmennamen zu vermeiden)

- von Alexandra Schwarz-Goerlich und Tom Käckenhoff

Die betroffenen Unternehmen hätten sich zwischen Mitte 2002 bis Juni 2016 regelmäßig über die Höhe von Aufpreisen und Zuschlägen für bestimmte Quartobleche in Deutschland abgestimmt, teilten die Wettbewerbshüter am Donnerstag mit. Auf Thyssenkrupp entfiel mit 370 Millionen Euro der Löwenanteil, wie der deutsche Branchenprimus bestätigte. Der Konzern hatte bereits Rückstellungen in dieser Höhe gebildet. Rechtsmittel werde man nicht einlegen.

Insgesamt verhängte die Bonner Behörde Bußgelder von 646 Millionen Euro. Voestalpine muss 65,5 Millionen Euro zahlen. Die Österreicher hatten ebenfalls eine Summe für die drohende Strafe zurückgestellt, deren Größenordnung aber nie beziffert. Voestalpine war ebenso wie Thyssenkrupp und andere europäische Stahlfirmen bereits mehrfach wegen illegaler Preisabsprachen ins Visier der Kartellwächter geraten. Dazu gehörte das Verfahren um das sogenannte Schienenkartell. Die Deutsche Bahn hatte damals die Unternehmen auf Schadenersatz in dreistelliger Millionenhöhe verklagt.

Dritter im Bundes war dieses Mal die Ilsenburger Grobblech GmbH, die zum Salzgitter-Konzern gehört. Der Konzern wollte sich zur Höhe des Bußgeldes nicht äußern. Die Niedersachsen hatten jüngst ihre Rückstellungen um 140 Millionen Euro erhöht. "Gegenstand des Verfahrens war der Vorwurf einer Abstimmung von produktionstechnisch bedingten Aufpreisen und Zuschlägen bei bestimmten Produkten", teilte der Konzern mit. "Nicht betroffen waren die variablen Basispreise, die den ganz überwiegenden Teil der Verkaufspreise ausmachten."

KARTELLAMT - AUFSCHLÄGE VON BIS ZU 25 PROZENT

Das Kartellamt verhängte auch Bußgelder gegen drei verantwortliche Personen. Nach Angaben der Behörde machten die Zuschläge bis zu 25 Prozent des Gesamtpreises aus. Quartobleche sind warm gewalzte Stahl-Flacherzeugnisse. Sie kommen in den Bereichen Stahl- und Brückenbau, Hochbau, Schiffsbau, Kessel- und Druckbehälterbau sowie zum Bau von Windtürmen und Pipelines und in der Offshore-Industrie zum Einsatz. Hintergrund der Absprachen war es, mit den Kunden möglichst nur über die Basispreise und nicht über die abgestimmten Aufpreise und Zuschläge zu verhandeln. Die Unternehmen hätten den Strafgeldern und einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt, teilte die Behörde weiter mit. Den ebenfalls involvierten Dillinger Hüttenwerken sei die Buße erlassen worden, weil sie als erstes Unternehmen kooperiert hätten.