Sozialkommissarin Marianne Thyssen und Verkehrskommissarin Violeta Bulc forderten die Fluggesellschaft auf, nationales Arbeitsrecht anzuwenden und in der EU gültige Sozialstandards zu beachten. "Ausschlaggebend für das anwendbare Recht ist nicht die Flagge des Flugzeugs", sagte Thyssen der Zeitung "Welt" laut Vorabbericht vom Mittwoch. "Entscheidend ist vielmehr der Ort, von dem aus ein Arbeitnehmer morgens abfährt und am Abend heimkehrt, ohne dass der Arbeitgeber seine Ausgaben decken muss." Die europäischen Vorgaben für die Anwendung des korrekten Arbeitsrechts auf Arbeitsverträge seien eindeutig.

Die irische Fluggesellschaft liegt derzeit europaweit mit Piloten und Flugbegleitern im Clinch über Löhne und Arbeitsbedingungen. Am 28. September wollen die Flugbegleiter in Spanien, Italien, Portugal, Belgien und den Niederlanden erneut die Arbeit niederlegen. Die Gewerkschaften drohen damit, jeden Monat zu streiken, sollte Ryanair nicht auf ihre Forderung nach Anwendung des jeweils nationalen Arbeitsrechts eingehen.

Thyssen begrüßte dem Bericht zufolge ein Entgegenkommen des Unternehmens. Ryanair habe signalisiert, in bestimmten Ländern zu lokalen Verträgen zu wechseln. Das sei ein Schritt in die richtige Richtung, sagte die Kommissarin. Aber die Einhaltung von Gesetzen sei nichts, worüber die Arbeitnehmer verhandeln müssten. "Daher fordere ich das Management von Ryanair auf, die vollständige Einhaltung aller geltenden EU-Vorschriften sicherzustellen." Verkehrskommissarin Bulc appellierte an Ryanair, seiner Verantwortung als Arbeitgeber gerecht zu werden.

Der Tarifkonflikt dürfte auch auf der mit Spannung erwarteten Hauptversammlung am Donnerstag in Dublin eine große Rolle spielen. Medien sind aber nicht zugelassen.