BERLIN (dpa-AFX) - Nach dem chaotischen Flug-Sommer im vergangenen Jahr geht die Zahl der Konflikte zwischen Verbrauchern und Verkehrsunternehmen allmählich zurück. Vor der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr landeten in den ersten sechs Monaten dieses Jahres knapp 11 900 Fälle, in denen Verbraucher Schadenersatz oder Ausgleichszahlungen forderten. Das waren zwar 24 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, wie aus dem Halbjahresbericht des Vereins hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. "Jedoch ist eine abnehmende Tendenz zu verzeichnen", heißt es darin.

Das liege vor allem daran, dass sich die chaotische Situation im Luftverkehr allmählich beruhige. "Offensichtlich wirken die eingeleiteten beziehungsweise bereits realisierten Maßnahmen der Branche", heißt es im Bericht. Im vergangenen Sommer hatten Kapazitätsengpässe zu massiven Verspätungen und zahlreichen Flugausfällen geführt. Die Zahl der Schlichtungsanträge hatte sich im Gesamtjahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr daher mehr als verdoppelt.

Auch im Januar dieses Jahres war die Zahl der Anträge noch mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahr. Schon im Mai lag die Anzahl der Schlichtungsfälle aber bereits unter dem Niveau des Vorjahresmonats. Im Juni verstärkte sich der Rückgang, und die Schlichtungsstelle geht davon aus, dass sich dieser Trend im zweiten Halbjahr fortsetzen werde.

Die Schlichtungsstelle befasst sich nicht nur mit Fällen aus dem Luftverkehr, aber an allen Schlichtungsfällen hatte der Bereich Flug im ersten Halbjahr mit rund 83 Prozent den größten Anteil. Die zweitmeisten Ausgleichs- und Entschädigungsansprüche, die vor der Schlichtungsstelle landeten, gab es bei der Bahn. Mit 1430 solcher Fälle lag die Zahl rund 3 Prozent unter dem Niveau des Vorjahres.

Deutlich weniger Streitfälle gab es beim öffentlichen Personennahverkehr (207 Schlichtungsanträge bedeuteten einen Anstieg von 23 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum) sowie bei Fernbussen (278, plus 37 Prozent).

An die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr können sich Verbraucher wenden, die Probleme mit Verkehrsunternehmen hatten und von diesen einen Ausgleich oder eine Entschädigung verlangen. Wenn sie aus Sicht des Vereins tatsächlich einen Anspruch darauf haben, registriert er das als Schlichtungsfall. Rund 85 Prozent davon wurden im ersten Halbjahr erfolgreich zu Gunsten der Verbraucher gelöst. Die Schlichtungsstelle betont, dass den Betroffenen dann auch 100 Prozent der ihnen rechtlich zustehenden Entschädigungssumme gezahlt werde. Schlichtung heiße nicht "fifty-fifty"./maa/DP/zb