BAD HOMBURG (dpa-AFX) - Die Wettbewerbszentrale hat den Billigflieger Ryanair verklagt, weil dieser angeblich seine Passagiere daran hindert, ihre Entschädigungsrechte an spezialisierte Plattformen abzutreten. Angriffspunkt am Landgericht Frankfurt sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft, wie die Zentrale am Mittwoch in Bad Homburg mitteilte. Darin werde der Passagier verpflichtet, seine Ansprüche beispielsweise aus Verspätungen zunächst persönlich anzumelden.

Nach Ansicht der Wettbewerbshüter müsste es dem Verbraucher aber frei stehen, auf welche Weise er seine Rechte geltend machen will. Er könne damit beispielsweise einen Anwalt beauftragen oder seine Ansprüche an einen "Legal Tech"-Anbieter abtreten. Ryanair äußerte sich zunächst nicht zu dem Vorgang./ceb/DP/jha