EuGH: Treibstoff auf Startbahn befreit Airlines von Entschädigung
Am 26. Juni 2019 um 11:16 Uhr
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LUXEMBURG (dpa-AFX) - Fluggäste können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof nicht auf Entschädigung hoffen, wenn ihr Flug wegen Treibstoffs auf der Startbahn verspätet ist. Dies sei ein außergewöhnlicher Umstand, befanden die Luxemburger Richter am Mittwoch. In derlei Fällen sind Fluggesellschaften nach EU-Recht von Zahlungen befreit. Der ausgelaufene Treibstoff dürfe jedoch nicht von einem Flugzeug der betroffenen Airline stammen (Rechtssache C-159/18).
Hintergrund ist der Fall eines Belgiers, dessen Ryanair-Flug von Italien nach Belgien vier Stunden Verspätung hatte. Deshalb verlangte er von der Billig-Airline eine pauschale Entschädigung von 250 Euro. Ryanair lehnte dies jedoch mit der Begründung ab, dass die Verspätung auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückzuführen sei. Nach EU-Recht haben Passagiere bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden eigentlich ein Recht auf Entschädigung - es sei denn, es liegen besondere Umstände vor./wim/DP/men
Ryanair Holdings plc ist eine Fluggesellschaft, die sich auf Niedrigpreisflüge in Europa spezialisiert hat. Der Nettoumsatz verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Aktivitäten: - Passagierbeförderung (64,3%): 97 Millionen beförderte Passagiere im Jahr 2022/23; - Dienstleistungen (35,7%): im Wesentlichen Charterverkäufe, Fahrzeugvermietung, Verkäufe an Bord und Bodendienste. Ende März 2023 verfügte die Gruppe über eine Flotte von 537 Flugzeugen. Der Nettoumsatz verteilt sich geographisch wie folgt: Irland (5,9%), Italien (21,9%), Spanien (17,5%), das Vereinigte Königreich (14,8%) und Europa (39,9%).