• BUND scheitert mit Eilverfahren gegen Sofortvollzug der Genehmigung

'Der Tagebaubetrieb kann wie geplant fortgesetzt werden. Die vom BUND immer wieder gleich gestellten Fragen zum naturschutzrechtlichen Status des Hambacher Forstes sind erneut gerichtlich geklärt worden', betont RWE Power-Vorstandsmitglied Dr. Lars Kulik. Er begrüßt den heutigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln, das die sofortige Vollziehbarkeit des Hauptbetriebsplans Hambach bestätigt hat.

Das stellt die Weichen dafür, dass der Tagebau Hambach weiterhin seinen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung in Nordrhein-Westfalen leisten kann. Er trägt 15 Prozent zur Deckung des Strombedarfs in NRW bei. Damit können die zwingend notwendigen Arbeiten zur Fortführung des Tagebaus in Angriff genommen werden. Dazu gehören der Rückbau von Verkehrswegen und die Rodung von Bäumen, die aus Artenschutzgründen nur von Oktober bis Februar durchgeführt werden dürfen. Das ist die Voraussetzung, damit die Braunkohlengewinnung nicht kurzfristig zum Erliegen kommt. Und dafür, dass die Wiederherstellung der Landschaft zum Beispiel als land- oder forstwirtschaftliche Flächen planmäßig erfolgen kann.

Der heutige Beschluss des Verwaltungsgerichts deckt sich mit der ebenfalls positiven Entscheidung des VG Köln vom November 2017. Auch damals hatte das Gericht festgestellt, dass die verbliebenen Teile des Hambacher Forstes nicht als FFH-Gebiete ausgewiesen werden mussten und damit nicht dem FFH-Regime unterliegen. Im gleichen Sinne bestätigt der Beschluss die Zulassungsentscheidung der Bezirksregierung Arnsberg, so Kulik. Der RWE Power-Vorstand: 'Das schafft Planungssicherheit und freut mich, vor allem für die Kolleginnen und Kollegen im Tagebau Hambach.'

Der Tagebau Hambach förderte im vergangenen Jahr mit rund 1.300 eigenen Mitarbeitern und 700 Auftragnehmern etwa 39 Millionen Tonnen Braunkohle. Davon gingen 27 Millionen Tonnen in die Stromerzeugung, 12 Millionen in die Veredlung.

RWE AG veröffentlichte diesen Inhalt am 01 August 2018 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 01 August 2018 12:03:01 UTC.

Originaldokumenthttps://news.rwe.com/zulassung-des-hauptbetriebsplans-hambach-2018-2020-bleibt-wirksam/

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