RWE Aktiengesellschaft: Vorübergehender Rodungsstopp in Hambach belastet Ergebnis vor
Steuern (EBITDA) ab 2019 mit einem niedrigen dreistelligen Millionen Euro Betrag jährlich
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DGAP-Ad-hoc: RWE Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Rechtssache
RWE Aktiengesellschaft: Vorübergehender Rodungsstopp in Hambach belastet
Ergebnis vor Steuern (EBITDA) ab 2019 mit einem niedrigen dreistelligen
Millionen Euro Betrag jährlich
05.10.2018 / 14:54 CET/CEST
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Essen, 05. Oktober 2018
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute die Aufhebung des
Sofortvollzugs der im Hauptbetriebsplan des Tagebaus Hambach für 2018-2020
erlaubten Rodung beschlossen. Eine abschließende Entscheidung zur weiteren
Rodung des Vorfelds wird nun erst später im Hauptsacheverfahren getroffen
werden. Es ist damit zu rechnen, dass dazu eine bestandskräftige
Entscheidung möglicherweise erst Ende 2020 vorliegen wird und RWE die Rodung
erst anschließend wieder aufnehmen darf. In der Folge wird das Ergebnis vor
Steuern (EBITDA) des Segments Braunkohle & Kernenergie ab 2019 jährlich mit
einem niedrigen dreistelligen Millionen Euro Betrag belastet.
Mitgeteilt durch Dr. Ulrich Rust, General Counsel
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