DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: RWE Aktiengesellschaft / Rechtsänderung bei Wertpapieren nach § 50 Abs. 1, Nr. 1 WpHG
RWE Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 50 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

28.06.2019 / 09:42
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 50 Abs. 1, Nr. 1 WpHG übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Die ordentliche Hauptversammlung und die gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre der RWE Aktiengesellschaft, Essen, haben am 3. Mai 2019 die Umwandlung sämtlicher Vorzugsaktien in stimmberechtigte, auf den Inhaber lautende Stammaktien beschlossen. Entsprechende Satzungsänderungen sind am 28. Juni 2019 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgesicht Essen (HRB 14525) eingetragen und damit wirksam geworden.

Mit Eintragung der Satzungsänderungen sind die bisherigen stimmrechtslosen Vorzugsaktien unter Aufhebung des in § 4 Absatz 4 der bisherigen Satzung der Gesellschaft bestimmten Gewinnvorzugs in stimmberechtigte, auf den Inhaber lautende Stammaktien umgewandelt worden.

Durch die Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien wird das Grundkapital der Gesellschaft der Höhe nach nicht geändert. Es wird weiterhin EUR 1.573.748.477,44 betragen. Allerdings wird das Grundkapital künftig aus 614.745.499 Stück nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden stimmberechtigten Stammaktien bestehen. Die jeweilige Beteiligung eines jeden Aktionärs am Grundkapital der Gesellschaft bleibt unverändert.

Mit der Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien ist eine Umstellung der Börsennotierung verbunden. Dazu werden die Depotbanken die Depotbestände an Vorzugsaktien der RWE Aktiengesellschaft im Verhältnis 1:1 in Stammaktien der Gesellschaft umbuchen und die bisherigen Wertpapierkennnummern von ISIN DE0007037145 und WKN 703714 auf ISIN DE0007037129 und WKN 703712 umstellen. Die Umbuchung der Vorzugsaktien wird ausschließlich auf dem Girosammelwege erfolgen. Von den Aktionären ist daher nichts zu veranlassen.

Sämtliche aus der Umwandlung der 39.000.000 Stück stimmrechtslosen, auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien hervorgehende 39.000.000 Stück stimmberechtigte, auf den Inhaber lautende Stammaktien sollen auf Antrag der Gesellschaft am 28. Juni 2019 zum regulierten Markt mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse und zum regulierten Markt an der Börse Düsseldorf zugelassen werden. Die Aufnahme des Handels und der Notierung ist für den 1. Juli 2019 vorgesehen.

RWE Aktiengesellschaft

Der Vorstand



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