RWE Aktiengesellschaft: RWE und innogy treffen Rahmenvereinbarung zur Unterstützung der
RWE/E.ON Transaktion

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DGAP-Ad-hoc: RWE Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Vereinbarung
RWE Aktiengesellschaft: RWE und innogy treffen Rahmenvereinbarung zur
Unterstützung der RWE/E.ON Transaktion

18.07.2018 / 23:13 CET/CEST
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(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Essen, 18. Juli 2018 - RWE und innogy haben heute eine rechtlich bindende
Rahmenvereinbarung abgeschlossen, nach der RWE und innogy bei der
Vorbereitung und der Umsetzung der zwischen RWE und E.ON am 12. März 2018
vereinbarten Transaktion zur Veräußerung der von RWE gehaltenen 76,79%igen
Beteiligung an innogy an E.ON sowie zum Tausch verschiedener
Geschäftsaktivitäten zwischen RWE und E.ON (die "Transaktion") kooperieren
werden.

Dies umfasst insbesondere die Unterstützung durch innogy bei der Einholung
der kartellrechtlichen und sonstigen regulatorischen Freigaben. Des Weiteren
wird innogy RWE im Rahmen des rechtlich Zulässigen dabei unterstützen, den
Übergang des Geschäftsbereichs Erneuerbare Energien auf RWE sowie die
Integration des Geschäftsbereichs Erneuerbare Energien in die RWE im Zuge
der Transaktion vorzubereiten. Dabei wird auch geprüft, inwieweit nach der
Übertragung des RWE Anteils an innogy auf E.ON auch der Übergang der
Erneuerbaren Energien sowohl von E.ON als auch von innogy auf RWE so zeitnah
wie möglich erfolgen kann. Zur Vorbereitung der Integration des
Geschäftsbereichs Erneuerbare Energien werden RWE und innogy unter Leitung
von RWE ein gemeinsames Integrationskomitee bilden.

Die Parteien haben zudem einen Konsultationsprozess vereinbart, um die
Werthaltigkeit des innogy Portfolios zu erhalten und den Vollzug der
Transaktion zu unterstützen.

Die Transaktion steht weiterhin unter dem Vorbehalt kartellrechtlicher
Genehmigungen. Die Kooperation zwischen RWE und innogy erfolgt
ausschließlich im Rahmen des rechtlich Zulässigen, insbesondere
vorbehaltlich der rechtlichen Verpflichtungen der Organe der RWE und der
innogy.

Mitgeteilt durch Dr. Ulrich Rust, General Counsel


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