KÖLN/KERPEN (dpa-AFX) - Umweltaktivisten und Kohlegegner haben im Streit um die Besetzung des Hambacher Forsts eine weitere juristische Niederlage erlitten. Das Oberverwaltungsgericht in Münster lehnte am Freitag einen Stopp der Räumung von Baumhäusern im Hambacher Forst ab. Das OVG schloss sich damit der Meinung des Verwaltungsgerichts Köln an, das am Donnerstag in einem Eilverfahren eine Beschwerde gegen die Räumung durch die Stadt Kerpen zurückgewiesen hatte. Der Beschluss des OVG ist nicht anfechtbar, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Ob die Räumungsanordnung rechtmäßig sei, müsse ein späteres Klageverfahren klären, teilte das OVG mit.

Auch das Verwaltungsgericht Aachen hat den Eilantrag eines Baumhausbesitzers abgelehnt, die Räumung zu stoppen. Das Gerichte beklagt in der Begründung eine fehlende Baugenehmigung und mangelnden Brandschutz.

Am Donnerstag hatte die Polizei mit der umstrittenen Räumung der Baumhäuser von Umweltschützern und Braunkohlegegnern begonnen. Der Energiekonzern RWE will im Herbst weite Teile des Waldes abholzen, um weiter Braunkohle baggern zu können. Die Baumhäuser der Besetzer gelten als Symbol des Widerstands gegen die Kohle und die damit verbundene Klimabelastung. Als Begründung für die Räumung führen die Behörden nicht den geplanten Braunkohleabbau an, sondern fehlenden Brandschutz in den Baumhäusern. Die Umweltaktivisten halten das für vorgeschoben./lic/DP/nas