BERLIN (dpa-AFX) - Für Krankenhäuser in Deutschland kommen erweiterte Vorgaben für die Mindestbesetzung mit Pflegepersonal. Ab 1. Januar 2020 sollen für zusätzliche Stationen Untergrenzen greifen, wie ein Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vorsieht. Dies betrifft Herzchirurgie, Neurologie, neurologische Frührehabilitation sowie Spezialstationen mit Schlaganfalleinheiten ("Stroke Unit").

Ziel sei die Sicherung des Patientenschutzes und der Qualität der pflegerischen Versorgung, heißt es in dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuerst berichteten die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" und das "Ärzteblatt" darüber. Verpflichtende Untergrenzen gibt es bereits für Intensivstationen sowie Abteilungen für Kardiologie, Geriatrie und Unfallchirurgie.

Konkret schreibt die Verordnung vor, für wie viele Patienten eine Pflegekraft in Tages- und Nachtschichten da sein muss. Das Ministerium legt die Untergrenzen erneut direkt fest, nachdem Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen darüber gescheitert waren./sam/DP/stw