der europaweiten Verbreitung
DGAP Stimmrechtsmitteilung: Rheinmetall AG
Rheinmetall AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung
19.07.2019 / 12:05
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein
Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Die The Capital Group Companies, Inc., 333 South Hope Street, Los Angeles, CA
90071, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am
19.07.2019 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der
10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 12.07.2019 über Folgendes
informiert:
* Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinn.
* Der Meldepflichtige beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate
weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
* Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an.
* Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der
Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
* Hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten
Mittel teilt The Capital Group Companies, Inc. gemäß §43 Abs.1 Satz 4 WpHG mit,
dass die Stimmrechte der The Capital Group Companies, Inc. gemäß §34 Abs. 1
Satz 1 Nr. 6 i.V.m. §34 Abs. 1 S. 2 und 3 WpHG zugerechnet wurden. Daher hat
The Capital Group Companies, Inc. den Erwerb weder aus Eigenmitteln noch aus
Fremdmitteln finanziert.
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19.07.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Rheinmetall AG
Rheinmetall Platz 1
40476 Düsseldorf
Deutschland
Internet: www.rheinmetall.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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844007 19.07.2019