Hauptversammlung am 07.05.2019 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Renk Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur        
Hauptversammlung Renk Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur   
Hauptversammlung am 07.05.2019 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten       
Verbreitung gemäß §121 AktG                                                    
                                                                               
22.03.2019 / 15:02                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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RENK Aktiengesellschaft Augsburg - ISIN DE 0007850000 - Einladung zur 116.     
ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft                             
am 7. Mai 2019 in Augsburg                                                     
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie hiermit ein zur 116.    
ordentlichen Hauptversammlung der RENK Aktiengesellschaft                      
am Dienstag, dem 7. Mai 2019, 16:00 Uhr                                        
im Kongress am Park Augsburg (Saal Baramundi),                                 
Gögginger Straße 10, 86159 Augsburg.                                           
                                                                               
Tagesordnung                                                                   
                                                                               
und Vorschläge zur Beschlussfassung für die 116. ordentliche Hauptversammlung  
der RENK Aktiengesellschaft am Dienstag, dem 7. Mai 2019:                      
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RENK Aktiengesellschaft    
sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2018, des Lageberichts      
der RENK Aktiengesellschaft und des Konzernlageberichts für das                
Geschäftsjahr 2018 einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats und des       
Corporate Governance Berichts                                                  
                                                                               
Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen enthalten auch den     
Vergütungsbericht, den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs.    
1, § 315a Abs. 1 HGB und den Bericht nach § 289 Abs. 4 HGB. Die Unterlagen     
sind im Internet unter                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.renk-ag.com                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich. Zudem werden diese Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich   
sein und näher erläutert werden. Zum Tagesordnungspunkt                        
1 ist keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom           
Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss gemäß                      
den gesetzlichen Bestimmungen am 26. Februar 2019 gebilligt hat.               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Verwendung des Bilanzgewinns der RENK Aktiengesellschaft                    
                                                                               
Der festgestellte Jahresabschluss weist für das Geschäftsjahr 2018 einen       
Bilanzgewinn von EUR 27.049.521,12 aus.                                        
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu          
verwenden:                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
| Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre von EUR 2,20 je Stückaktie;    
                                                                               
  bei 6.800.097 dividendenberechtigten Stückaktien = EUR 14.960.213,40         
                                                                               
| Vortrag auf neue Rechnung EUR 12.089.307,72                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses im Besitz der               
Gesellschaft befindlichen 199.903 eigenen Aktien sind gemäß                    
§ 71 b AktG nicht dividendenberechtigt.                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Dividende soll am Freitag, dem 10. Mai 2019, ausgezahlt werden.            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3. Entlastung des Vorstands                                                    
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018              
amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu        
erteilen.                                                                      
                                                                               
4. Entlastung des Aufsichtsrats                                                
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018              
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu    
erteilen.                                                                      
                                                                               
5. Satzungsänderung zum Entsendungsrecht in den Aufsichtsrat                   
                                                                               
Mit Wirkung zum 31. Dezember 2018, 24.00 Uhr, wurde der 76-prozentige Anteil   
am Grundkapital an der RENK Aktiengesellschaft im Rahmen einer                 
konzerninternen Umstrukturierung von der MAN SE, München, an die Volkswagen    
Klassik GmbH, Wolfsburg (zukünftig voraussichtlich firmierend unter            
Volkswagen Vermögensverwaltungs-GmbH), eine 100%-ige Tochtergesellschaft der   
Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg, übertragen. Da die MAN SE nicht      
mehr Anteilseignerin der RENK Aktiengesellschaft ist, ist das satzungsmäßige   
Recht der MAN SE, ersatzweise Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden,     
aufzuheben. Das Entsendungsrecht gemäß § 101 Abs. 2 AktG soll nun der          
Volkswagen Klassik GmbH als neuer Mehrheitsaktionärin der RENK                 
Aktiengesellschaft eingeräumt werden.                                          
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, § 7 (3) der Satzung der RENK   
Aktiengesellschaft wie folgt neu zu fassen:                                    
                                                                               
'Scheidet ein von den Anteilseignern bestelltes Aufsichtsratsmitglied vor      
Ablauf seiner Amtszeit aus, so ist die Volkswagen Klassik GmbH, Wolfsburg      
(Amtsgericht Braunschweig, HRB 200525) berechtigt, ein Mitglied in den         
Aufsichtsrat zu entsenden; die Entsendungsrechte können insgesamt höchstens    
für ein Drittel der sich aus der Satzung in Verbindung mit dem Gesetz          
ergebenden Zahl der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner ausgeübt         
werden. Das Amt des entsandten Aufsichtsratsmitglieds erlischt mit dem Ende    
der Hauptversammlung, in der eine Ersatzwahl stattgefunden hat, spätestens     
mit dem Ende der Amtszeit des vorzeitig ausgeschiedenen                        
Aufsichtsratsmitglieds.'                                                       
                                                                               
6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019                        
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die       
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum      
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu       
wählen.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Weitere Angaben, Hinweise und Berichte                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der         
Hauptversammlung                                                               
                                                                               
                                                                               
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der    
Gesellschaft eingeteilt in 7.000.000 Stückaktien,                              
bei denen es sich um Stammaktien handelt. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. 
199.903 Stammaktien werden von der Gesellschaft                                
gehalten und sind deshalb nicht stimmberechtigt. Die Gesamtzahl der teilnahme- 
und stimmberechtigten Aktien beträgt somit                                     
zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 6.800.097 Stück.            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des     
Stimmrechts                                                                    
                                                                               
                                                                               
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 15 der Satzung und zur Ausübung  
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt,                          
die sich bis spätestens zum Ablauf des 30. April 2019 (24:00 Uhr MESZ) bei der 
Gesellschaft angemeldet und dieser ihren Anteilsbesitz                         
nachgewiesen haben.                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Nachweis des Anteilsbesitzes, in der Regel vom depotführenden Institut     
erstellt, muss sich auf den Beginn des 16. April                               
2019 (0:00 Uhr MESZ) (Nachweisstichtag) beziehen. Im Verhältnis zur            
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung                    
und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der        
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung                             
bzw. zur Ausübung des Stimmrechts erbracht hat. Dies bedeutet, dass Aktionäre, 
die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag                                 
erworben haben, weder an der Hauptversammlung teilnehmen können noch           
Stimmrechte in der Hauptversammlung haben. Der Nachweisstichtag                
hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, die ihre 
Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern,                                    
sind deshalb - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises des      
Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur Gesellschaft                               
gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung ihres        
Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag ist kein                          
relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen jeweils der        
Textform (§ 126b BGB), haben in deutscher oder englischer                      
Sprache zu erfolgen und müssen der Gesellschaft zugegangen sein. Wie die       
Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes                           
der Gesellschaft zum Ablauf des 30. April 2019 (24:00 Uhr MESZ) unter der      
nachstehenden Adresse zugehen:                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
RENK Aktiengesellschaft                                                        
                                                                               
c/o Computershare Deutschland GmbH & Co. KG                                    
                                                                               
Computershare Operations Center                                                
                                                                               
80249 München                                                                  
                                                                               
Fax: + 49 89 30903-74675                                                       
                                                                               
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes und der Anmeldung bei der    
Gesellschaft unter der oben genannten Adresse                                  
werden den Aktionären bzw. den von ihnen benannten Vertretern Eintrittskarten  
für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen                       
Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, werden die Aktionäre gebeten,      
möglichst frühzeitig Eintrittskarten für die Teilnahme                         
an der Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten anzufordern. Die   
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes                                 
werden in diesen Fällen von der jeweiligen Depotbank an die Gesellschaft       
versendet. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte                      
für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten  
angefordert haben, brauchen insoweit nichts                                    
weiter zu veranlassen.                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Verfahren für die Stimmrechtsabgabe durch einen Bevollmächtigten               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten,    
können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten,                            
z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, die von der          
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen                         
sonstigen bevollmächtigten Dritten, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind 
jeweils eine fristgemäße Anmeldung und der                                     
Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erforderlich.                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform                               
(§ 126b BGB), wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder
eine diesen nach § 135 Abs. 8 und Abs. 10                                      
AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird.              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder     
diesen nach § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG gleichgestellten                     
Personen oder Institutionen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten.      
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung                   
oder eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG gleichgestellte Person    
oder Institution bevollmächtigen wollen, werden                                
gebeten, etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den jeweils zu     
Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit diesen                             
abzustimmen.                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zur Vereinfachung der Vorbereitung der Hauptversammlung werden Aktionäre, die  
einen Vertreter bevollmächtigen möchten, gebeten,                              
entweder, sofern dies das depotführende Institut anbietet, eine Eintrittskarte 
direkt auf den Namen des Vertreters ausstellen                                 
zu lassen oder für die Vollmachtserteilung das von der Gesellschaft zur        
Verfügung gestellte Vollmachtsformular zu verwenden.                           
Das Vollmachtsformular sieht auch eine Unterbevollmächtigung vor. Es befindet  
sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche                              
den Aktionären bzw. den von ihnen benannten Vertretern nach Eingang des        
Nachweises ihres Anteilsbesitzes und der Anmeldung                             
bei der Gesellschaft zugesandt wird.                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann dadurch erbracht  
werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der                                    
Hauptversammlung die Eintrittskarte oder die Vollmacht an der Einlasskontrolle 
vorweist oder der Aktionär oder sein Vertreter                                 
den Nachweis elektronisch durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an die    
oben genannte E-Mail-Adresse der Gesellschaft                                  
übermittelt.                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesellschaft bietet den Aktionären zudem an, Vollmachten an die von der    
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu                                 
erteilen. Diesen müssen neben einer Vollmacht zudem auch Weisungen für die     
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter              
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Eine Ausübung der Stimmrechte    
durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft                                
nach eigenem Ermessen ist nicht möglich. Die Erteilung der Vollmachten an die  
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter,                           
ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung können vor der            
Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) bis spätestens                       
zum Ablauf des 3. Mai 2019 (24:00 Uhr MESZ) erteilt werden. Die Aktionäre      
werden gebeten, für die Vollmachts- und Weisungserteilung                      
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das entsprechende   
Formular zu verwenden, welches auf der Eintrittskarte                          
abgedruckt ist.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmachts-
und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre                                   
zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende Informationen sind    
auch im Internet unter                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.renk-ag.com                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122  
Abs. 2 AktG                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile allein oder zusammen den zwanzigsten Teil (5%) des    
Grundkapitals oder allein oder zusammen den anteiligen                         
Betrag von 500.000 Euro erreichen (dies entspricht - aufgerundet auf die       
nächsthöhere volle Aktienzahl - 195.313 Aktien),                               
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt    
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine                               
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen der
Gesellschaft schriftlich mindestens 30 Tage                                    
vor der Hauptversammlung - der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung
sind dabei nicht mitzurechnen -, also bis                                      
spätestens zum Ablauf des 6. April 2019 (24:00 Uhr MESZ), zugehen. Später      
zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.                   
Die Antragsteller haben nach § 122 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 122 Abs. 1 Satz 3  
AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens                                    
90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind. Bei   
Berechnung dieser Frist ist § 70 AktG zu beachten.                             
Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden      
Instituts in Textform (§ 126b BGB) aus. Der Nachweis                           
hat in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Die Aktionäre werden     
gebeten, entsprechende Ergänzungsverlangen an die                              
folgende Adresse zu richten:                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
RENK Aktiengesellschaft                                                        
                                                                               
Vorstand                                                                       
                                                                               
Gögginger Str. 73                                                              
                                                                               
86159 Augsburg                                                                 
                                                                               
Telefax: +49 (0)821 5700 552                                                   
                                                                               
E-Mail: info@renk.biz                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen der Tagesordnung werden - soweit sie     
nicht mit der Einberufung bekannt gemacht wurden                               
- unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,                                
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der       
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden                             
außerdem unter der Internetadresse                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.renk-ag.com                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Aktionäre können zudem Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung                            
an die Gesellschaft stellen sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers 
(Tagesordnungspunkt 6) machen. Gegenanträge                                    
müssen mit einer Begründung versehen sein; bei Wahlvorschlägen bedarf es einer 
Begründung nicht. Gegenanträge und Wahlvorschläge                              
von Aktionären zur Hauptversammlung sind jeweils ausschließlich an die oben    
angegebene Adresse der Gesellschaft zu richten,                                
an die auch Ergänzungsanträge zur Tagesordnung zu richten sind. Anderweitig    
adressierte Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge                               
werden nicht berücksichtigt.                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der 
vorstehend angegebenen Adresse mindestens 14                                   
Tage vor der Hauptversammlung - der Tag des Zugangs und der Tag der            
Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen -, also                         
bis spätestens zum Ablauf des 22. April 2019 (24:00 Uhr MESZ), zugegangen sind,
werden einschließlich des Namens des Aktionärs,                                
der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich    
über die Internetseite                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.renk-ag.com                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich gemacht (§ 126 Abs. 1 Satz 3, § 127 Satz 1 AktG).                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesellschaft kann von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner
Begründung sowie eines Wahlvorschlags absehen,                                 
wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die       
Ausschlusstatbestände sind auf der Internetseite                               
der Gesellschaft unter                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.renk-ag.com                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
dargestellt. Wahlvorschläge werden zudem nur zugänglich gemacht, wenn sie den  
Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort                                    
der vorgeschlagenen Person und bei Vorschlägen zur Wahl von                    
Aufsichtsratsmitgliedern die zusätzlichen Angaben zu deren Mitgliedschaft      
in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten.                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge sind im Übrigen nur dann gestellt, wenn sie während der           
Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht                           
eines jeden Aktionärs, auch ohne vorherige fristgerechte Übermittlung von      
Gegenanträgen, während der Hauptversammlung Gegenanträge                       
zu verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen, bleibt unberührt.            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auskunftsrechte gemäß § 131 Abs. 1 AktG                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich                           
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen 
Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns                                   
und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie  
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands                                    
der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der              
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache               
zu stellen. Der Vorstand ist berechtigt, in bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG   
geregelten Fällen die Auskunft zu verweigern.                                  
Die Tatbestände, bei denen der Vorstand berechtigt ist, die Auskunft zu        
verweigern, sind auf der Internetseite der Gesellschaft                        
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.renk-ag.com                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
dargestellt.                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitergehende Erläuterungen auf der Internetseite der Gesellschaft und         
Veröffentlichungen in anderen Medien                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu   
machenden Unterlagen, einschließlich der erforderlichen                        
Informationen nach § 124a AktG, Anträge von Aktionären sowie weitergehende     
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach                                
§ 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG sind ab Einberufung der
Hauptversammlung über die Internetseite der                                    
Gesellschaft unter                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.renk-ag.com                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
abrufbar. Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der       
Hauptversammlung am 7. Mai 2019 zugänglich sein.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Einberufung der Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 22. März 2019   
veröffentlicht und wurde solchen Medien zur Veröffentlichung                   
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen
in der gesamten Europäischen Union verbreiten.                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
In der Anlage 1 zu dieser Einberufung sind die gemäß Datenschutzgrundverordnung
erforderlichen Hinweise zum Datenschutz abgedruckt.                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Augsburg, im März 2019                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
RENK Aktiengesellschaft                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anlage 1 - Information zum Datenschutz für Aktionäre                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die RENK AG, Gögginger Straße 73, 86159 Augsburg, verarbeitet als              
Verantwortlicher personenbezogene Daten der Aktionäre (Name                    
und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart 
der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) sowie                                
gegebenenfalls personenbezogene Daten der Aktionärsvertreter auf Grundlage der 
geltenden Datenschutzgesetze. Die Verarbeitung                                 
der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung der  
RENK AG rechtlich zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage                       
für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) S. 1 lit. c) DS-GVO i.V.m. §§ 118 ff. AktG.
Die RENK AG erhält die personenbezogenen Daten                                 
der Aktionäre in der Regel über die Anmeldestelle von dem Kreditinstitut, das  
die Aktionäre mit der Verwahrung ihrer Aktien                                  
beauftragt haben (sog. Depotbank).                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die von der RENK AG für die Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung        
beauftragten Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen                   
Daten der Aktionäre ausschließlich nach Weisung der RENK AG und nur soweit dies
für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung                             
erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der RENK AG und die Mitarbeiter der         
beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene                   
Daten der Aktionäre haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese 
Daten vertraulich zu behandeln.                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Darüber hinaus sind personenbezogene Daten von Aktionären bzw.                 
Aktionärsvertretern, die an der Hauptversammlung teilnehmen,                   
im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere das                      
Teilnehmerverzeichnis, § 129 AktG) für andere Aktionäre und Aktionärsvertreter 
einsehbar.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die RENK AG löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre im Einklang mit   
den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn                                 
die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder    
Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten                              
nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren    
benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten                  
bestehen.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre das Recht, Auskunft 
über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten                                
zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten   
oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen.                         
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu.   
Werden personenbezogene Daten auf Grundlage von                                
Art. 6 (1) S. 1 lit. f) DS-GVO verarbeitet, steht den Aktionären ebenfalls ein 
Widerspruchsrecht zu.                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten 
erreichen Aktionäre den Datenschutzbeauftragten                                
der RENK AG unter:                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Dr. Peter Katko                                                                
                                                                               
Ernst & Young Law GmbH                                                         
                                                                               
Arnulfstraße 59                                                                
                                                                               
80636 München                                                                  
                                                                               
E-Mail: datenschutz.renk@de.ey.com                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Aktionäre auf der Internetseite 
der RENK AG unter                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.renk-ag.com                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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22.03.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                 

Unternehmen: Renk Aktiengesellschaft 

             Goegginger Straße 73    

             86159 Augsburg          

             Deutschland             

Telefon:     +49 821 5700266         

Fax:         +49 821 5700552         

E-Mail:      info@renk.biz           

Internet:    http://www.renk-ag.com  

ISIN:        DE0007850000            

WKN:         785000                  

Börsen:      Auslandsbörse(n) München







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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790847  22.03.2019