IRW-PRESS: Piedmont Lithium Limited: Platzierung zur Beschaffung von Mitteln in Höhe von 12
Millionen AUD

Platzierung zur Beschaffung von Mitteln in Höhe von 12 Millionen AUD

Piedmont Lithium Limited (ASX: PLL; Nasdaq: PLLL)(Piedmont oder Unternehmen) freut sich bekannt
zu geben, dass das Unternehmen erfolgreich ein Bookbuilding-Verfahren absolviert und Zusagen
für eine Platzierung von 111 Millionen Aktien zum Ausgabepreis von 0,11 AUD an institutionelle
und qualifizierte Investoren erhalten hat. Mit der Platzierung (Platzierung) soll ein
Bruttoerlös in Höhe von 12,2 Millionen AUD generiert werden.

Die Führungskräfte und Direktoren von Piedmont planen, vorbehaltlich der erforderlichen
Genehmigungen, sich an der Platzierung durch Zeichnung von 3,4 Millionen Aktien zu beteiligen. 

Der Erlös aus der Platzierung fließt in Explorationsaktivitäten und
Ergänzungsbohrungen im unternehmenseigenen Lithiumprojekt Piedmont (Projekt), das sich im
weltberühmten Zinn-Spodumen-Gürtel Carolina (TSB) in den Vereinigten Staaten befindet. Die
Mittel dienen einerseits zur Erweiterung und Hochstufung der Ressourcen und andererseits zur
Umsetzung der entsprechenden Genehmigungsverfahren, metallurgischen Untersuchungen im
Pilotmaßstab, weiterer Technikstudien sowie der Zusammenlegung von Konzessionsgebieten. 

President und CEO Keith Phillips meint dazu: Wir sind mit der regen Beteiligung an der
Platzierung sehr zufrieden. Die Platzierung war überzeichnet und das anfängliche
Emissionsvolumen musste erhöht werden. Ich freue mich sehr darüber, dass einige
langjährige Unterstützer und auch meine Kollegen in der Führungsriege sich an der
Platzierung beteiligt haben, weil sie von der Qualität unseres Projekts und von den
Zukunftsaussichten unseres Unternehmens überzeugt sind. Vor uns liegt ein faszinierendes Jahr,
und die Sicherstellung dieser Mittel ermöglicht uns, den ambitionierten Zeitplan für die
Erschließung des - wie wir meinen - strategisch bestplatzierten Lithiumprojekts der Welt
einzuhalten.

Canaccord Genuity (Australia) Limited, Shaw and Partners Limited sowie Aitken Murray Capital
Partners fungierten im Rahmen der Platzierung gemeinsam als Lead Manager. Fosters Stockbroking war
als Co-Manager tätig und Roth Capital Partners hatte die Rolle des Finanzberaters inne.

Der Emissionspreis von 0,11 AUD entspricht einem Abschlag von 12 % vom letzten Schlusskurs von
0,125 AUD bzw. einem Abschlag von 12 % vom 20-Tages-VWAP von 0,125 AUD.

Infolge der geplanten Beteiligung der Direktoren wird die Platzierung in zwei Tranchen
abgewickelt wie folgt:

(a) Gemäß der Börsenvorschrift 7.1 (51,7 Millionen Aktien) und der
Börsenvorschrift 7.1A (55,9 Millionen Aktien) werden am bzw. um den 7. Dezember 2018 rund 107,6
Millionen Aktien begeben. Im Anschluss an die Aktienemission verbleibt dem Unternehmen
gemäß Börsenvorschrift 7.1 eine Emissionskapazität von 25,5 Millionen
Aktien.
(b) Nach Zustimmung der Aktionäre werden den Direktoren 3,4 Millionen Aktien zugeteilt. Die
Aktionäre erhalten in Kürze ein Schreiben zur Einberufung einer Generalversammlung, bei
der über die Beteiligung der Direktoren abgestimmt werden soll.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner:

Keith D. Phillips
President & CEO
T: +1 973 809 0505
E: keith@piedmontlithium.com 

Anastasios (Taso) Arima
Executive Director
T: +1 347 899 1522
E: taso@piedmontlithium.com

Nicht zur Verbreitung über US-Nachrichtendienste bzw. in den Vereinigten Staaten
bestimmt.

Diese Pressemeldung wurde für die Veröffentlichung in Australien erstellt und darf in
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der jeweiligen US-Bundesstaaten befreit sind.

Zukunftsgerichtete Aussagen 

Diese Pressemitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten. Diese zukunftsgerichteten
Aussagen basieren auf Piedmonts Erwartungen und Annahmen in Bezug auf zukünftige Ereignisse.
Zukunftsgerichtete Aussagen sind notwendigerweise mit Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren
behaftet, von denen viele nicht im Einflussbereich von Piedmont liegen und die dazu führen
könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von solchen Aussagen
unterscheiden. Piedmont hat nicht die Absicht, zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Meldung
nachträglich zu aktualisieren oder zu korrigieren, um damit den Umständen oder Ereignissen
nach dem Datum dieser Meldung Rechnung zu tragen.

Aufklärungspflicht gemäß ASX-Börsenvorschrift 3.10.5A:

Das Unternehmen geht von einer Emission von 51,7 Millionen Aktien gemäß
Börsenvorschrift 7.1 bzw. 55,9 Millionen Aktien gemäß Börsenvorschrift 7.1A
aus. Im Anschluss an die Aktienemission verbleibt dem Unternehmen gemäß
Börsenvorschrift 7.1 eine Emissionskapazität von 25,5 Millionen Aktien bzw. verbleibt
gemäß Börsenvorschrift 7.1A keine Emissionskapazität.

Im Rahmen der Aufklärungspflicht gemäß ASX-Börsenvorschrift 3.10.5A wird
Folgendes bekannt gegeben:

(a) Gemäß Börsenvorschrift 7.1A ergibt sich für die bestehenden
Aktionäre aufgrund der Emission eine Verwässerung von 8,4 %. Gemäß
Börsenvorschrift 7.1 ergibt sich für die bestehenden Aktionäre aufgrund der Emission
eine Verwässerung von 7,1 %. Die Gesamtverwässerung für die bestehenden
Aktionäre beträgt 16,1 %. Einzelheiten zur Teilnahme bestehender und neuer Aktionäre
können derzeit nicht bekannt gegeben werden. Diese werden nach Abschluss
veröffentlicht.
(b) Das Unternehmen wird gemäß Börsenvorschrift 7.1A rund 55,9 Millionen Aktien
begeben, da die Platzierung als wirksameres Instrument zur Mittelaufbringung gesehen wird. Dem
Unternehmen erwuchsen durch die Platzierung keine zusätzlichen Kosten, kein langwieriges
Verfahren und keine Marktschwankungen. Dies wäre vermutlich geschehen, wenn eine proportionale
Emission oder eine andere Art von Emission erfolgt wäre, an der sich die bestehenden
Stammaktionäre beteiligen hätten können.
(c) Für die Platzierung gemäß Börsenvorschrift 7.1A wurden keine
Versicherungsgeschäfte abgeschlossen.
(d) In Verbindung mit der Platzierung gemäß Börsenvorschrift 7.1A kann ein
Maklerhonorar von 5 % entrichtet werden.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird,
ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur
besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder
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