PANTAFLIX : beschließt Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Privatplatzierung
Am 18. Februar 2019 um 11:50 Uhr
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DGAP-Ad-hoc: PANTAFLIX AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
PANTAFLIX AG beschließt Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Privatplatzierung
18.02.2019 / 11:45 CET/CEST
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PANTAFLIX AG beschließt Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Privatplatzierung
München, 18. Februar 2019. Der Vorstand der PANTAFLIX AG, München (ISIN DE000A12UPJ7, WKN A12UPJ) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre von EUR 13.975.500 durch Ausgabe von 1.397.550 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (dies entspricht 10 Prozent des bisherigen Grundkapitals) gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2018 gewinnberechtigt.
Die 1.397.550 neuen Aktien werden im Wege einer Privatplatzierung unter Ausschluss des Bezugsrechtes nach § 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz platziert. Es liegt eine mündliche Abnahmeerklärung für die Kapitalerhöhung durch einen strategischen Investor vor. Die neuen Aktien sollen prospektfrei in die bestehende Notierung im Scale-Segment an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden. Die Kapitalerhöhung unterstützt die Finanzierung des weiteren Wachstums. Darüber hinaus sollen mit Unterstützung des neuen Investors weitere strategische Optionen im operativen Geschäft ausgebaut werden.
18. Februar 2019
Der Vorstand
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Tel.: +49 (0)89 89827227
E-Mail: sh@crossalliance.de
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Pantaflix AG, früher bekannt als PANTALEON Entertainment AG, ist ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, das hauptsächlich in der Unterhaltungsbranche tätig ist. Das Unternehmen ist als Anbieter der Video-on-Demand-Plattform Pantaflix tätig, auf der Filmemacher und Rechteinhaber ihre Inhalte direkt hochladen und verwalten können, um sie weltweit verfügbar zu machen.