Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung zur Umsetzung des "One Share - One Vote"-Standards

Panalpina hat heute von ihrer Aktionärin Ernst Göhner Stiftung ("EGS") den Antrag erhalten, an einer ausserordentlichen Generalversammlung den Standard One Share - One Vote vor der ordentlichen Generalversammlung umzusetzen.

Die Ernst Göhner Stiftung beantragt, die Statuen von Panalpina durch Aufhebung der Eintragungsbeschränkung von 5% und der Stimmrechtsbeschränkung von 5% anzupassen.

Der Verwaltungsrat folgt diesem Antrag vollumfänglich und wird die formelle Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung zu gegebener Zeit bekannt geben.

Seit dem Börsengang des Unternehmens im Jahr 2005 wurde EGS an den Generalversammlungen stets mit allen Aktien zugelassen, mit der Begründung, dass die statutengemässe Stimmrechtsbeschränkung von 5% für die Aktien von EGS nicht gilt, da sie ihre Aktien bereits vor Einführung der Stimmrechtsbeschränkung gehalten hatte (sogenanntes «Grandfathering»). Die Einführung des Standards One Share - One Vote würde die Praxis des Unternehmens, EGS von der Stimmrechtsbeschränkung von 5% auszunehmen, obsolet machen. Dies würde die Corporate Governance des Unternehmens weiter verbessern und folgt der früheren Entscheidung des Unternehmens, an der nächsten ordentlichen Generalversammlung einen unabhängigen VR-Präsidenten zur Wahl vorzuschlagen. Darüber werden damit Bedenken bestimmter Aktionäre adressiert.

In einem Schreiben an den Verwaltungsrat von Panalpina hatte der Minderheitsaktionär Cevian kürzlich die Praxis in Frage gestellt, EGS mit all seinen Stimmrechten zu den Generalversammlungen des Unternehmens zuzulassen. Cevian vertrat die Auffassung, dass die Stimmrechtsbeschränkung von 5% auf alle Aktionäre angewendet und somit der Stimmrechtsanteil von EGS auf 5% reduziert werden muss. Ein Ad-hoc-Ausschuss unabhängiger Verwaltungsräte (BoiD), der sich aus fünf Verwaltungsräten (ohne Vertreter von EGS und Cevian) zusammensetzt und in dem Thomas E. Kern den Vorsitz führt, prüft derzeit die Situation auf der Grundlage von Gutachten, die jeweils von EGS und Cevian vorgelegt wurden, und auf der Grundlage der vom BoiD eingeholten unabhängigen Gutachten.

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