Zürich (awp) - Nach der Übernahme des Schweizer Logistikers Panalpina durch die dänische DSV hat die Schweizer Börse die Dekotierung sämtlicher Namenaktien bewilligt. Der letzte Handelstag für die Panalpina-Aktien und das genaue Datum der Dekotierung werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Ab sofort ist Panalpina gemäss einem Entscheid der SIX Exchange Regulation zudem von der Erfüllung der Vorschriften zur Ad hoc-Publizität befreit, wie das Unternehmen am Donnerstag mitteilte. Es müssen also keine Ad hoc-Mitteilungen mehr publiziert werden, ebenso wenig Angaben zu Management-Transaktionen. Ausgenommen von dieser Freistellung ist die Meldung mit der Bekanntgabe des Zeitpunkts der Dekotierung.

Der letzte Handelstag der Panalpina Aktien und das effektive Datum der Dekotierung werden nach Vorliegen des rechtskräftigen Entscheides im Kraftloserklärungsverfahren in Bezug auf die sich noch im Publikum befindenden Panalpina Aktien festgelegt. Dieses Verfahren wurde von DSV bereits am 20. August 2019 eingeleitet.

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