PAION AG: US-BEHÖRDE FÜR PATENT UND MARKENSCHUTZ ERTEILT SUBSTANZPATENT FÜR REMIMAZOLAM BESYLAT
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PAION AG: US-BEHÖRDE FÜR PATENT UND MARKENSCHUTZ ERTEILT SUBSTANZPATENT FÜR
REMIMAZOLAM BESYLAT
12.02.2016 / 14:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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US-BEHÖRDE FÜR PATENT UND MARKENSCHUTZ ERTEILT SUBSTANZPATENT FÜR
REMIMAZOLAM BESYLAT
- Exklusiver Patentschutz in den USA bis 2031
- Entscheidung der US-Behörde stärkt das Remimazolam Patent-Portfolio
- Telefonkonferenz zum Remimazolam Projektstatus am Montag den 15.
Februar 2016 um 14 Uhr MEZ (13:00 Uhr BT, 8:00 Uhr ET)
Aachen, 12. Februar 2016 - Das Specialty Pharma Unternehmen PAION AG (ISIN
DE000A0B65S3; Frankfurter Wertpapierbörse, Prime Standard: PA8) gibt heute
bekannt, dass ein weiteres wichtiges Substanzpatent in den USA für das
Remimazolam Besylat erteilt wurde. Das Patent mit der Bezeichnung
"Kurzwirksame Benzodiazepine-Salze und ihre polymorphen Formen" wurde unter
der US-Patent Nummer 9.193.730 B2 veröffentlicht.
Das Patent bezieht sich auf kristalline Formen des Besylatsalzes von
Remimazolam und ist eine wichtige Säule in der zukünftigen Vermarktung. Die
Auswahl des Besylatsalzes für den Patentschutz basiert auf umfangreichen
Screening-Daten, die das exzellente Stabilitätsprofil zeigen.
Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten von PAION bestätigen, dass Besylat
die am besten geeignete Salzform darstellt, sowohl aus wirtschaftlicher als
auch aus Sicht der Arzneimittelsicherheit.
Dr. Wolfgang Söhngen, CEO von PAION, kommentierte: "Dieses Patent -
zusammen mit bereits erteilten Patenten und Patentanmeldungen - stärkt die
Gesamt-Exklusivität unserer Leitsubstanz Remimazolam in den USA bis 2031.
Es ist ein wichtiger Schritt, den kommerziellen Wert von Remimazolam zu
sichern und zu maximieren."
Conference Call:
Der Vorstand der PAION AG wird am Montag, den 15. Februar 2016 die
Gelegenheit nutzen und einen Überblick über den aktuellen Projektstand bei
Remimazolam - auch im Lichte der kürzlich getroffenen Entscheidung zum
Stopp der EU-Studie - geben. Die Telefonkonferenz startet zunächst in
englischer Sprache und wird abschließend auch Fragen von deutschsprachigen
Teilnehmern aufnehmen.
Zur Teilnahme an der Telefonkonferenz um 14 Uhr wählen Sie bitte aus
- Deutschland +49 (0) 69 7104 45598,
- Großbritannien +44 (0) 20 3003 2666,
- USA +1 212 999 6659
- (andere Länder: bitte die UK Nummer wählen).
Geben Sie nach der Anforderung das Passwort "PAION" an. Parallel zur
Telefonkonferenz wird eine Präsentation per Webcast zur Verfügung gestellt.
Zur Teilnahme klicken Sie bitte auf den folgenden Link:
https://mz-germany-ee.webex.com/mz-germany-ee/j.php?MTID=mf0fadb105b938fee
b8f42b706a02d159
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Über Remimazolam
Remimazolam ist ein ultrakurz wirksames intravenöses Sedativum und
Anästhetikum, das sich in klinischer Phase-III-Entwicklung für
Kurzsedierungen und Allgemeinanästhesie befindet. Remimazolam gehört zur
Substanzklasse der Benzodiazepine. Im menschlichen Körper wird Remimazolam
von Gewebe-Esterasen, einer weit verbreiteten Art von Enzymen, zu einem
inaktiven Metaboliten abgebaut und nicht über cytochromabhängige Abbauwege
in der Leber. Wie bei anderen Benzodiazepinen steht mit Flumazenil ein
Gegenmittel zur Verfügung, um bei Bedarf die Sedierung des Patienten wieder
rasch beenden zu können.
Wirksamkeit und Sicherheit wurden bereits in klinischen Studien bei über
1.000 Patienten nachgewiesen und sollen im derzeit laufenden
Phase-III-Programm bestätigt werden. Die bisherigen Daten deuten darauf
hin, dass Remimazolam einen raschen Wirkeintritt und ein schnelles
Abklingen der Wirkung hat und dabei eine gute hämodynamische Stabilität
besitzt.
In den USA wird Remimazolam derzeit für Kurzsedierungen wie z. B. bei
Koloskopien entwickelt.
In der EU und den meisten anderen wichtigen Märkten wird Remimazolam
zunächst für die Allgemeinanästhesie bei Patienten mit allgemeinen
Eingriffen und für die Herzchirurgie, einschließlich der Sedierung nach
einem Eingriff oder der Sedierung auf der Intensivstation für bis zu 24
Stunden nach der Operation, entwickelt.
In Japan wurde ein Phase-III-Programm in der Allgemeinanästhesie
erfolgreich abgeschlossen.
Die Entwicklung von Remimazolam für die Sedierung auf der Intensivstation
(für mehr als 24 Stunden nach der Operation) ist nach dem erfolgreichen
Abschluss der oben erwähnten Phase-III-Programme geplant. Ein pädiatrischer
Entwicklungsplan wurde mit der FDA abgestimmt und wird nach der Entwicklung
für die erwachsenen Patienten begonnen. Ein ähnlicher Ansatz ist für Europa
geplant.
Remimazolam steht zur Einlizenzierung außerhalb Chinas, Russlands (GUS),
der Türkei, der MENA-Region, Südkoreas und Kanadas weiter zur Verfügung. In
diesen Märkten ist die Substanz bereits an Yichang Humanwell, R-Pharm,
TR-Pharma, Hana Pharm und Pendopharm verpartnert. In den USA und der EU
fokussiert sich PAION auf die attraktive Möglichkeit einer Eigenvermarktung
oder Kommerzialisierungspartnerschaft.
Über PAION
Die PAION AG ist ein börsennotiertes Specialty-Pharma-Unternehmen mit
Hauptsitz in Aachen und weiteren Standorten in Cambridge (Vereinigtes
Königreich) und New Jersey (USA).
PAIONs Leitsubstanz Remimazolam ist ein intravenös verabreichtes, ultrakurz
wirkendes Anästhetikum, das sich derzeit in klinischer
Phase-III-Entwicklung für Kurzsedierung und Allgemeinanästhesie befindet.
Die Entwicklung von Remimazolam ist darauf ausgerichtet, bisher verfügbare
Behandlungsmethoden für Patienten, die Sedierungen und Narkosen benötigen,
zu ergänzen und verbessern.
PAION fokussiert sich auf die klinische Entwicklung von Remimazolam und hat
Prämarketingaktivitäten gestartet, um entsprechend seiner Vision ein
anerkannter "PAIONeer" in der Sedierung und Anästhesie zu werden.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.paion.com
Kontakt
Ralf Penner
Director Investor Relations / Public Relations
PAION AG
Martinstraße 10-12
52062 Aachen
Tel.: +49 241 4453-152
E-Mail: r.penner@paion.com
www.paion.com
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vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen des Managements der PAION AG zum
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Unsicherheiten und sonstige Faktoren. Sollten sich die den Annahmen der
Gesellschaft zugrunde liegenden Verhältnisse ändern, so kann dies dazu
führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Maßnahmen von den implizit
oder ausdrücklich erwarteten Ergebnissen und Maßnahmen wesentlich
abweichen. In Anbetracht dieser Risiken, Unsicherheiten sowie anderer
Faktoren sollten sich Empfänger dieser Veröffentlichung nicht unangemessen
auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen. Die PAION AG übernimmt
keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben
oder zu aktualisieren, um zukünftiges Geschehen oder Entwicklungen
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