Zürich (awp) - Der Orell-Füssli-Aktionär Veraison hat für die kommende Generalversammlung ein Traktandierungsbegehren eingereicht. Mit der Einführung einer Opting-up-Schwelle von 34% soll die Gleichbehandlung aller Aktionäre sichergestellt werden, schreibt Veraison am Montag in einer Mitteilung. Der Verwaltungsrat von Orell Füssli beantragt die Ablehnung des Antrags.

Gemäss letzten Angaben besitzt Veraison einen Anteil von 8,4% an Orell Füssli. Mit dem Traktandierungsbegehren zielt die Investorengruppe auf die besondere Stellung der Schweizerischen Nationalbank im Aktionariat ab. Die SNB hält einen Anteil von 33,34% am Traditionsunternehmen.

Für die SNB ist statuarisch eine Ausnahme für die gesetzliche Angebotspflicht formuliert worden, die ein Pflichtangebot für alle Aktionäre beim Überschreiten von der Schwelle von 33,3% vosieht, heisst es in den Unterlagen zur Generalversammlung vom 8.Mai 2018. So muss die SNB gemäss der Opting-Up-Klausel erst ein Pflichangebot lancieren, falls die Grenze von 50% überschritten wird.

Veraison will mit dem Vorstoss nun erwirken, dass eine generelle Opting-Up-Klausel von 34% eingeführt wird, die für alle Aktionäre gilt. Damit würde die Gleichbehandlung aller Aktionäre sichergestellt, heisst es.

an/rw