NOVAVEST Real Estate AG - Ordentliche Generalversammlung 2018 genehmigt sämtliche Anträge des Verwaltungsrats

An der heutigen ordentlichen Generalversammlung der NOVAVEST Real Estate AG (BX Berne eXchange: NREN) wurde allen Anträgen des Verwaltungsrats mit grosser Mehrheit zugestimmt. Insgesamt waren 42.6% der Aktienstimmen an der Generalversammlung vertreten. Persönlich teilnehmende Aktionäre und Dritte vertraten 834'143 Aktienstimmen. 1'360'446 Aktienstimmen waren durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter anwesend.

Die Generalversammlung stimmte den Anträgen des Verwaltungsrats wie folgt zu:

  1. Der Lagebericht, die Konzernrechnung sowie die Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2017 wurden genehmigt.
  2. Dem Vergütungsbericht 2017 wurde in einer Konsultativabstimmung zugestimmt.
  3. Das statutarische Bilanzergebnis von CHF -7'784'836 wurde auf neue Rechnung vorgetragen.
  4. Den verantwortlichen Organmitgliedern der Gesellschaft wurde für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

  5. 5.1 Die Herren Gian Reto Lazzarini, Dr. Markus Neff, Peter Mettler und Stefan Hiestand wurden als Mitglieder des Verwaltungsrats in Einzelwahlen wiedergewählt. Alle Verwaltungsratsmitglieder sind für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung gewählt.

    5.2 Herr Gian Reto Lazzarini wurde als Verwaltungsratspräsident für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung wiedergewählt.

    5.3 Die Herren Dr. Markus Neff und Stefan Hiestand wurden in Einzelwahlen als Mitglieder des Vergütungsausschusses für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung wiedergewählt.

    5.4 Als unabhängige Stimmrechtsvertreter wurde jermann künzli rechtsanwälte, Zürich, für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung gewählt.

    5.5 PricewaterhouseCoopers AG, St. Gallen, wurde für eine weitere Amtszeit von einem Jahr als Revisionsstelle der Gesellschaft wiedergewählt.

  6. 6.1 Die Generalversammlung genehmigte in einer bindenden Abstimmung die Gesamtvergütung der Mitglieder des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2019 von maximal TCHF 150.

    6.2 Die Generalversammlung genehmigte in einer bindenden Abstimmung die Gesamtvergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2019 von maximal TCHF 2'950.
  7. Die Generalversammlung beschloss die vom Verwaltungsrat beantragte Kapitalherabsetzung durch Nennwertrückzahlung von CHF 1.40 pro Namenaktie. Der neue Nennwert pro Namenaktie beläuft sich auf CHF 31.85. Das ausgegebene Aktienkapital besteht aus 5'150'136 Namenaktien mit Nennwert CHF 31.85 und beläuft sich somit auf CHF 164'031'831.60. Artikel 3 der Statuten wird bei Vollzug der Nennwertrückzahlung im Wortlaut entsprechend angepasst.
  8. Die Generalversammlung beschloss gemäss Antrag des Verwaltungsrats das bestehende genehmigte Kapital aufzuheben und Art. 3a der Statuten der Gesellschaft zu löschen.
  9. Des Weiteren beschloss die Generalversammlung die Schaffung von neuem genehmigtem Kapital wie vom Verwaltungsrat beantragt. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, bis zum 28. März 2020 das Aktienkapital durch Ausgabe von höchstens 879'121 vollständig zu liberierenden Namenaktien von je CHF 31.85 Nennwert im Maximalbetrag von CHF 28'000'003.85 zu erhöhen. Entsprechend wurde ein neuer Artikel 3a in die Statuten aufgenommen.


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