Software as a Service (SaaS) wird zunehmend als mögliche Alternative zum Eigenbetrieb diskutiert. Dabei kann ein Kunde bestimmte Anwendungen gegen eine Gebühr nutzen. Auch für das Gesundheitswesen gibt es sinnvolle Szenarien. Interessant sind diese insbesondere, weil sie eine Antwort auf den steigenden Fachkräftemangel und die kaum noch zu bewältigende Komplexität der IT-Systeme bieten.

Angesichts der angespannten Situation der IT-Budgets in Krankenhäusern entsteht zunehmend der Wunsch nach anderen Finanzierungsmöglichkeiten für qualitativ hochwertige Unternehmenssoftware. Eine Möglichkeit bietet das SaaS-Modell, da sich hier die Projektkosten lediglich auf die initiale Installation, d.h. die Bereitstellung der Dienste, beschränkt. Darüber hinaus werden Folgekosten wie Support, Releasewechsel, Infrastruktur und Datensicherungsaspekte als Bestandteil einer festen Vergütung für den SaaS-Anbieter geregelt. Die Sorge um zusätzliche infrastrukturelle Ressourcen und das Vorhalten des notwendigen Knowhows zum Betrieb der zunehmend komplexen IT-Umgebungen übernimmt der Anbieter der SaaS-Lösung. Die operativen Unternehmen wie beispielsweise Krankenhäuser werden damit in mehrfacher Hinsicht entlastet.

Intersektorale Vernetzung als Service nutzen

In Bezug auf die intersektorale Vernetzung ist SaaS insbesondere für kleinere Krankenhäuser durchaus eine interessante Variante. Denn über den restriktiven, datenschutzrechtlichen Aufbau des IHE-Standards können in einem externen Rechenzentrum mehrere voneinander unabhängige Affinity-Domains aufgebaut werden. Das bedeutet, dass der SaaS-Anbieter als Betreiber der IHE-Technik dem Kunden das Knowhow bereitstellt. Die Verantwortung und die Kontrolle über die eigene Affinity-Domain verbleiben aber beim jeweiligen Krankenhaus. Somit wird das Thema intersektorale Kommunikation über das Angebot SaaS als Dienstleistung verfügbar.

Datenschutz muss gewährleistet sein

Die Nutzung von SaaS-Services ist variabel: von einzelnen kleinen Softwareanwendungen, wie beispielsweise einer Dienstplansoftware, über Archiv- und ECM-Systeme, bis hin zur 'Leihe' eines ganzen KIS- oder PACS-Systems. Alles, was das Krankenhaus dafür bräuchte, ist eine sichere Internetverbindung.

Werden Kernsysteme wie das KIS oder Archiv außerhalb des Krankenhauses angesiedelt, ist jedoch immer besonders auf die Einhaltung des Datenschutzes und der rechtlichen Rahmenbedingungen zu achten. Denn die Auslagerung von Daten an einen externen Anbieter ist immer mit der Speicherung der Informationen bei dem Dienstleister verbunden.

So gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen. In Bayern ist es beispielsweise verboten, medizinische Daten außerhalb des Krankenhausgeländes zu lagern. Im Datenschutzrecht Sachsen-Anhalts und Schleswig-Holsteins ist die Auftragsdatenverarbeitung medizinischer Daten gar nicht vorgesehen. In den meisten Bundesländern heißt es, dass die Informationen bis auf die Datenbankebene stark zu verschlüsseln sind, um den internen Zugriff auf die Datenbank durch einen Service Provider zu verhindern. Es wird deutlich, dass ist im Vorfeld eines SaaS-Projektes immer genau zu prüfen ist, welche rechtlichen Voraussetzungen für den eigenen Standort zu berücksichtigen sind.

Langfristige Verträge sichern Unternehmensplanung

Da das Anmieten externer Dienste immer mit einem gewissen Kontrollverlust und mit dem Entstehen von Abhängigkeiten verbunden ist, ist es für die Krankenhäuser auch wichtig, sich nach zuverlässigen Dienstleistern umzuschauen. Langfristige Verträge mit festen Konditionen sichern hierbei die Unternehmensplanung der Häuser, die einen solchen Dienst in Anspruch nehmen wollen. Bei gut ausgehandelten Verträgen können über einen längeren Zeitraum Einsparungen bei Softwarelizenzen, Infrastruktur und vor allem Personalkosten in Höhe von mehreren hundert tausend Euro erzielt werden. Es ist also für Krankenhäuser trotz rechtlicher Regularien durchaus interessant über SaaS-Modelle für IT-Systeme nachzudenken und damit eigene Ressourcen zu sparen.

Nexus AG veröffentlichte diesen Inhalt am 16 Januar 2019 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 16 Januar 2019 11:23:01 UTC.

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