Mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 29.11.2019 wird das Anlagereglement der nebag ag
angepasst

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EQS Group-Ad-hoc: nebag ag / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
Mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 29.11.2019 wird das Anlagereglement
der nebag ag angepasst

16.12.2019 / 05:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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MEDIENMITTEILUNG

Mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 29. November 2019 wird das
Anlagereglement der nebag ag angepasst. Das neue Anlagereglement tritt am
16. Dezember 2019 in Kraft.

Der Verwaltungsrat der nebag ag hat beschlossen, das Anlagereglement
anzupassen, um den Investoren ein aussagekräftigeres Bild über die
strategischen Bestrebungen der Gesellschaft zu vermitteln. Hierzu wurden die
Anlagekategorien neu strukturiert.

Hintergrund des Entscheids ist, dass sich die strategischen Beteiligungen
nach dem Verkauf der Beteiligung an der Biella-Neher Holding AG im März 2019
noch aus vier Titeln zusammensetzen. Die Investitionsentscheide des
Verwaltungsrats der nebag ag sind jedoch bei weit mehr Unternehmen von
strategischer Natur und längerfristig ausgerichtet. Der Verwaltungsrat
beschloss daher, die Anlagekategorien neu zu strukturieren, um den
Investoren ein gesamthaftes Bild über die strategischen Bestrebungen der
nebag ag aufzuzeigen. Neu unterscheidet die nebag ag in der Anlagestrategie
zwischen den folgenden Kategorien:

- Beteiligungen

- Langfristige Finanzanlagen mit strategischem Charakter

- Kurzfristige Finanzanlagen

Die Beteiligungen umfassen nur noch Titel, bei denen die nebag ag mindestens
20% der ausstehenden Aktien hält. Damit folgt die nebag ag der
Standarddefinition des internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS.
Langfristige Finanzanlagen mit strategischem Charakter werden durch
Beschluss des Verwaltungsrats als solche klassifiziert. Die kurzfristigen
Finanzanlagen bilden die Residualkategorie und haben keinen langfristig
strategischen Charakter.

Die Gesellschaften in den Kategorien «Beteiligungen» und «Langfristige
Finanzanlagen mit strategischem Charakter» bilden das strategische Portfolio
der nebag ag. Sie werden durch den Verwaltungsrat der nebag ag betreut und
in strategischen Entscheidungen unterstützt. Die neue Zuordnung der
Investitionen ist ab heute auf der Homepage der nebag ag ersichtlich. Die
Kategorien werden in Geschäftsberichten entsprechend abgebildet.

Der gesamte Wortlaut des angepassten Anlagereglements, der täglich
berechnete NAV und weitere Gesellschaftsinformationen können unter
www.nebag.ch aufgerufen werden.

Zürich, 16. Dezember 2019

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

nebag ag
Markus Eberle, Vizepräsident des Verwaltungsrates
c/o Baryon AG, General Guisan-Quai 36, CH-8002 Zürich
Tel.: +41 (0)79 346 41 31
Fax: +41 (0)43 243 07 91
E-Mail: info@nebag.ch
Internet www.nebag.ch

Zusatzmaterial zur Meldung:


Dokument: http://n.eqs.com/c/fncls.ssp?u=VOFUKNUKTQ
Dokumenttitel: Anlagereglement

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Ende der Ad-hoc-Mitteilung

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    nebag ag
                   c/o Baryon AG, General Guisan-Quai 36
                   8002 Zürich
                   Schweiz
   Telefon:        +41 (0)43 243 07 90
   Fax:            +41 (0)43 243 07 91
   E-Mail:         info@nebag.ch
   Internet:       www.nebag.ch
   ISIN:           CH0005059438
   Börsen:         SIX Swiss Exchange
   EQS News ID:    936363



   Ende der Mitteilung    EQS Group News-Service
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