Ad hoc: MorphoSys gibt bekannt, dass seine Patente in der Patentklage gegen Janssen und Genmab
für ungültig erklärt worden sind

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DGAP-Ad-hoc: MorphoSys AG / Schlagwort(e): Patent/Rechtssache
Ad hoc: MorphoSys gibt bekannt, dass seine Patente in der Patentklage gegen
Janssen und Genmab für ungültig erklärt worden sind

26.01.2019 / 12:21 CET/CEST
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Planegg/München, 26. Januar 2019

Ad hoc: MorphoSys gibt bekannt, dass seine Patente in der Patentklage gegen
Janssen und Genmab für ungültig erklärt worden sind

Die MorphoSys AG (Frankfurt: MOR; Prime Standard Segment, MDAX & TecDAX;
NASDAQ: MOR) gibt bekannt, dass sie heute informiert wurde, dass das U.S.
Bezirksgericht von Delaware in einem Beschluss am 25. Januar 2019 in der
MorphoSys-Klage gegen Janssen Biotech und Genmab, A/S auf der Grundlage
einer Anhörung am 27. November 2018 entschieden hat, dass die
Patentansprüche von drei MorphoSys-Patenten mit den US-Patentnummern
8,263,746, 9,200,061 und 9,758,590 ungültig sind. Das Gericht gab damit
einem von Janssen Biotech und Genmab, A/S eingereichten Antrag auf
Nichtigkeit der drei von MorphoSys gehaltenen Patenten in einem
Urteilsspruch ("Summary Judgment") statt. Infolge dieser Entscheidung wird
das für Februar 2019 geplante Geschworenenverfahren zur Prüfung der
angeblichen Verletzung durch die Beklagten und der Gültigkeit der
MorphoSys-Patente nun nicht stattfinden.

Das Management von MorphoSys ist von der Entscheidung enttäuscht und prüft
alle Optionen. MorphoSys hat das Recht, gegen dieses Urteil beim
Bundesgericht ("Federal Circuit") Berufung einzulegen.

MorphoSys hatte am 4. April 2016 eine Klage vor dem U.S. Bezirksgericht von
Delaware gegen Janssen Biotech und Genmab, A/S wegen Patentverletzung des
U.S. Patents 8,263,746 eingereicht. Im Jahr 2017 wurden ein zweites und ein
drittes Patent mit den US-Patentnummern 9,200,061 und 9,758,590 der Klage
hinzugefügt. Mit seiner Klage beanspruchte MorphoSys Entschädigung für die
Patentverletzung durch Janssens und Genmabs Wirkstoff Daratumumab, einen
gegen CD38 gerichteten monoklonalen Antikörper zur Behandlung von Patienten
mit dem multiplen Myelom.

Dieser Gerichtsbeschluss hat keine Auswirkungen auf den Patentschutz von
MorphoSys' eigenem CD38-Antikörper MOR202 und damit auf die Fähigkeit von
MorphoSys, MOR202 in verschiedenen Indikationen weiter zu entwickeln.

ENDE DER AD-HOC-MITTEILUNG


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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Über MorphoSys:
MorphoSys (FSE & NASDAQ: MOR) ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das
in klinischen Entwicklungsphasen aktiv ist. MorphoSys hat sich der
Entdeckung, Entwicklung und Vermarktung außergewöhnlicher, innovativer
Therapien für Patienten mit schweren Erkrankungen verschrieben. Der
Schwerpunkt liegt auf Krebs. Auf der Grundlage seiner führenden Expertise in
den Bereichen Antikörper-, Protein- und Peptidtechnologien hat MorphoSys
zusammen mit seinen Partnern eine Wirkstoffpipeline mit mehr als 100
Programmen in Forschung und Entwicklung aufgebaut, von denen sich 29 derzeit
in der klinischen Entwicklung befinden. Im Jahr 2017 erhielt Tremfya(R),
vermarktet vom Partner Janssen zur Behandlung von Schuppenflechte, als
erstes Medikament auf Basis von MorphoSys' Antikörpertechnologie die
Marktzulassung. Der am weitesten fortgeschrittene firmeneigene
Produktkandidat des Unternehmens, MOR208, wurde von der US-Zulassungsbehörde
FDA mit dem Status Therapiedurchbruch (breakthrough therapy designation) für
die Behandlung von Patienten mit einem rezidivierenden oder refraktären
diffusen großzelligen B-Zell-Lymphom (DLBCL) ausgezeichnet. Der
MorphoSys-Konzern hat seinen Hauptsitz in Planegg bei München und
beschäftigt aktuell rund 320 Mitarbeiter. Zudem ist die hundertprozentige
US-amerikanische Tochtergesellschaft MorphoSys US Inc. tätig. Weitere
Informationen unter https://www.morphosys.de.

HuCAL(R), HuCAL GOLD(R), HuCAL PLATINUM(R), CysDisplay(R), RapMAT(R),
arYla(R),
Ylanthia(R), 100 billion high potentials(R), LanthioPep(R), Slonomics(R),
Lanthio Pharma(R) und LanthioPep(R) sind eingetragene Warenzeichen der
MorphoSys Gruppe. Tremfya(R) ist ein Warenzeichen von Janssen Biotech, Inc.

Zukunftsbezogene Aussagen
Diese Mitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über die
MorphoSys-Unternehmensgruppe, einschließlich der Erwartungen in Bezug auf
eine Klage gegen Janssen Biotech und Genmab, A/S, eine gerichtliche
Entscheidung ('summary judgement') über die Nichtigkeit bestimmter
US-Patente und das Recht von MorphoSys, gegen dieses Urteil beim
Bundesgericht ('Federal Circuit') Berufung einzulegen sowie Aussagen über
den Patentschutz und die zukünftige mögliche Entwicklung von MOR202. Die
hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen stellen die Einschätzung von
MorphoSys zum Zeitpunkt dieser Mitteilung dar und beinhalten bekannte und
unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die
tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage und Liquidität, die Leistung oder
Erfolge von MorphoSys oder die Branchenergebnisse wesentlich von den in
diesen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten oder
implizierten historischen oder zukünftigen Ergebnissen, finanziellen
Bedingungen und Liquidität, Leistungen oder Erfolgen abweichen. Auch wenn
die Ergebnisse, die Leistung, die Finanzlage und die Liquidität von
MorphoSys sowie die Entwicklung der Branche, in der das Unternehmen tätig
ist, mit solchen zukunftsgerichteten Aussagen übereinstimmen, können sie
keine Vorhersagen über Ergebnisse oder Entwicklungen in zukünftigen Perioden
treffen. Zu den Faktoren, die zu Unterschieden führen können, gehören dass
die Erwartungen von MorphoSys in Bezug auf eine Klage gegen Janssen Biotech
und Genmab, A/S, eine gerichtliche Entscheidung ('summary judgement') über
die Nichtigkeit bestimmter US-Patente und das Recht von MorphoSys, gegen
dieses Urteil beim Bundesgericht ('Federal Circuit') Berufung einzulegen
sowie Aussagen über den Patentschutz und die zukünftige mögliche Entwicklung
von MOR202 falsch sind, die inhärenten Unsicherheiten im Zusammenhang mit
Wettbewerbsentwicklungen, klinischen Studien und
Produktentwicklungsaktivitäten sowie Zulassungsanforderungen, das Vertrauen
von MorphoSys in die Zusammenarbeit mit Dritten und andere Risiken, wie sie
in den Risikofaktoren in der Registrierungserklärung von MorphoSys auf dem
Formular F-1 und anderen Unterlagen bei der US Securities and Exchange
Commission angegeben sind. Angesichts dieser Unsicherheiten wird dem Leser
empfohlen, sich nicht zu sehr auf solche zukunftsgerichteten Aussagen zu
verlassen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das
Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments. MorphoSys lehnt ausdrücklich
jede Verpflichtung ab, solche zukunftsgerichteten Aussagen in diesem
Dokument zu aktualisieren, um eine Änderung der diesbezüglichen Erwartungen
oder eine Änderung der Ereignisse, Bedingungen oder Umstände, auf denen
diese Aussagen beruhen oder die die Wahrscheinlichkeit beeinflussen könnten,
dass die tatsächlichen Ergebnisse von den in den zukunftsgerichteten
Aussagen dargelegten abweichen, widerzuspiegeln, es sei denn, dies ist durch
Gesetz oder Verordnung ausdrücklich vorgeschrieben.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

MorphoSys AG
Alexandra Goller
Director Corporate Communications & IR

Jochen Orlowski
Director Corporate Communications & IR

Tel: +49 (0) 89 / 899 27-404
investors@morphosys.com


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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    MorphoSys AG
                   Semmelweisstr. 7
                   82152 Planegg
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)89 899 27-0
   Fax:            +49 (0)89 899 27-222
   E-Mail:         investors@morphosys.com
   Internet:       www.morphosys.com
   ISIN:           DE0006632003
   WKN:            663200
   Indizes:        MDAX, TecDAX
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
                   München, Stuttgart, Tradegate Exchange



   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
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