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MOLOGEN AG - Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital

13.03.2019 / 12:01 CET/CEST
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

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MOLOGEN AG - Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital

Berlin, 13. März 2019 - Der Vorstand des biopharmazeutischen Unternehmens MOLOGEN AG (ISIN DE000A2LQ900 / WKN A2LQ90) (die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft eine Kapitalerhöhung mit mittelbarem Bezugsrecht für die Aktionäre unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals der Gesellschaft (Genehmigtes Kapital 2018) gemäß § 4 Nr. 3 der Satzung beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft soll von derzeit 10.061.102 EUR um bis zu 2.012.220 EUR auf bis zu 12.073.322 EUR durch Ausgabe von bis zu 2.012.220 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Gesellschaft gegen Bareinlagen erhöht werden, wobei jede dieser Aktien einen rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von 1,00 EUR (die "Neuen Aktien") hat. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2018 dividendenberechtigt.

Die Bezugsrechte werden den Altaktionären der Gesellschaft gemäß den Bedingungen des Bezugsangebots und ohne Prospekt gemäß § 3 Abs. 2, S. 1, Nr. 5 und § 4 Abs. 2, S. 1 WpHG in Verbindung mit Artikel 1, Abs. 5, Unterabsatz 1, Buchst. a) der EU-Verordnung 2017/1129 öffentlich angeboten. Daher wird die Gesellschaft keinen Wertpapierprospekt im Zusammenhang mit dem Bezugsangebot und den Neuen Aktien erstellen und veröffentlichen. Vor der Entscheidung über die Ausübung des Bezugsrechts wird den Aktionären empfohlen, sich umfassend zu informieren und z.B. die Finanzberichte der Gesellschaft zu lesen, die auf der Website der Gesellschaft unter www.mologen.com verfügbar sind. Der Jahresabschluss 2018 der Gesellschaft wird allerdings erst nach Abschluss der Kapitalerhöhung vorliegen.

Die Neuen Aktien werden den Altaktionären der Gesellschaft im Bezugsverhältnis von 1:5 (d.h. eine neue Aktie pro 5 Altaktien der Gesellschaft) im Wege des mittelbaren Bezugsrechtes zum Kauf angeboten. Den Bezugspreis wird die Gesellschaft kurzfristig festsetzen. Die Aktionäre können ihre Bezugsrechte für den Erwerb neuer Aktien in der voraussichtlich vom 19. März 2019 bis einschließlich zum 1. April 2019 dauernden Bezugsfrist ausüben. Die Gesellschaft hat keinen Antrag auf Zulassung der Bezugsrechte zum Handel an einer Börse gestellt. Den Aktionären wird darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt, solche Neuen Aktien zu erwerben, die nicht von anderen Aktionären in Ausübung ihres satzungsgemäßen Bezugsrechts gezeichnet wurden (sog. Überbezug). Den Aktionären steht jedoch grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Zuteilung solcher Aktien im Rahmen des Überbezugs zu. Die Gesellschaft kann während der Bezugsfrist nicht bezogene Neue Aktien auch qualifizierten Anlegern in ausgewählten Ländern mittels internationaler Privatplatzierungen zu einem Preis anbieten, der mindestens dem Zeichnungspreis entspricht.

Das Bezugsangebot mit weiteren Informationen und weiteren Risikohinweisen wird voraussichtlich am oder um den 18. März 2019 auf der Website der Gesellschaft unter https://www.mologen.com/de/investors/share/capital-measures und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Einbeziehung der Neuen Aktien in die bestehende Notierung der Aktien der Gesellschaft im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am oder um den 10. April 2019 erfolgen.

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus dem Bezugsangebot für die Finanzierung ihres Geschäftsbetriebs über Juli 2019 hinaus und insbesondere für die Finanzierung der laufenden Phase III Zulassungsstudie "IMPALA" zu verwenden.

Die Gesellschaft hat beschlossen, ihren geprüften Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr ("Jahresabschluss 2018") erst nach Abschluss der Kapitalerhöhung im Zusammenhang mit den Neuen Aktien fertigzustellen und zu veröffentlichen. Die Gesellschaft geht davon aus, dass der Jahresabschluss 2018 bis Ende April 2019 vorliegen wird. Unter der Voraussetzung, dass die Gesellschaft im Rahmen der Kapitalerhöhung mindestens 4.000.000 EUR erzielt, geht die Gesellschaft davon aus, dass der Jahresabschluss 2018 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhält.


Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist. Die in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.

Kontakt
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Leiterin Investor Relations & Corporate Communications
Tel: +49 - 30 - 84 17 88 - 38
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