MOLOGEN AG behält Rechte an Lefitolimod - Verhandlungen ohne Einigung beendet

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DGAP-Ad-hoc: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Vereinbarung
MOLOGEN AG behält Rechte an Lefitolimod - Verhandlungen ohne Einigung
beendet

16.11.2018 / 15:25 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014

MOLOGEN AG behält Rechte an Lefitolimod - Verhandlungen ohne Einigung
beendet

Berlin, 16. November 2018 - Das biopharmazeutischen Unternehmen MOLOGEN AG
(ISIN DE000A2LQ900, SIN A2L Q90) hat beschlossen, die Verhandlungen mit
ONCOLOGIE Inc. über den Abschluss einer endgültigen
Transaktionsdokumentation für eine weltweite Übertragung sämtlicher Rechte
an geistigem Eigentum und aller anderen Rechte an MOLOGENs Hauptwirkstoff
Lefitolimod an ONCOLOGIE zu beenden. Grundlage der Verhandlungen war die in
der Ad-hoc-Mitteilung vom 15. August 2018 angekündigte und mit ONCOLOGIE
vereinbarte Absichtserklärung (Term Sheet).

Die Verhandlungen mit ONCOLOGIE führten innerhalb des vorgegebenen
Zeitrahmens nicht zu einem für beide Seiten zufriedenstellenden Abschluss
und wurden daher am 16. November 2018 beendet: Während der
Exklusivitätsfrist präsentierte ONCOLOGIE neue finanzielle Bedingungen für
die Transaktion, die weit unter denen lagen, die in der von beiden
Unternehmen am 15. August 2018 unterzeichneten unverbindlichen
Absichtserklärung vereinbart wurden. MOLOGEN hat diese neuen Bedingungen als
ungerechtfertigt eingestuft und daher abgelehnt. Darüber hinaus werden die
Top-Line Daten der zulassungsrelevanten Phase III Studie IMPALA
voraussichtlich früher als ursprünglich erwartet vorliegen - möglicherweise
bereits im Sommer 2019 - wodurch sich die Einschätzung der Gesellschaft zum
Abschluss eines Vertrages zur Rechteübertragung geändert hat. Auf Grundlage
dieser Fakten hat MOLOGEN beschlossen, die Exklusivitätsfrist für die
Verhandlungen mit ONCOLOGIE nicht zu verlängern und alle möglichen
strategischen Optionen zu prüfen. Dazu gehört die Wiederaufnahme der
Gespräche mit anderen interessierten Parteien sowie die Weiterentwicklung
von Lefitolimod aus eigener Kraft. Bei Vorliegen der Top-Line Daten aus der
laufenden klinischen Phase III Studie IMPALA wird das Unternehmen eine
Kampagne zur Verpartnerung oder zum Verkauf von Lefitolimod starten.

Dementsprechend wird MOLOGEN keine kurzfristigen Zahlungen und weiteren
Gegenleistungen erhalten, wie sie in der unterzeichneten und am 15. August
2018 im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung veröffentlichten Absichtserklärung
dargestellt wurden. Ausgehend von der aktuellen Liquidität werden die
Zahlungsmittel voraussichtlich bis Mitte 2019 reichen. Darüber hinaus kann
die Gesellschaft das vorhandene genehmigte und bedingte Kapital zur weiteren
Finanzierung nutzen.

Unabhängig davon, dass die Gespräche mit ONCOLOGIE über die Abtretung der
globalen Rechte an Lefitolimod nicht erfolgreich abgeschlossen wurden,
werden MOLOGEN und ONCOLOGIE im Rahmen der bestehenden und mit
Ad-hoc-Mitteilung vom 13. Februar 2018 angekündigten Lizenz- und
Entwicklungskooperationsvereinbarung für das Hauptprodukt Lefitolimod weiter
zusammenarbeiten. Diese Vereinbarung umfasst die Entwicklung, Herstellung
und Kommerzialisierung von Lefitolimod für den chinesischen Markt
einschließlich Hong Kong, Macao, Taiwan und Singapur sowie eine mögliche
weltweite Entwicklungskooperation.

- Ende der Ad-hoc-Mitteilung -

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Claudia Nickolaus
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