MOLOGEN AG: Gesellschaft erhält Verlangen einer Minderheit auf Einberufung einer
außerordentlichen Hauptversammlung

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DGAP-Ad-hoc: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
MOLOGEN AG: Gesellschaft erhält Verlangen einer Minderheit auf Einberufung
einer außerordentlichen Hauptversammlung

21.11.2018 / 19:52 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014

MOLOGEN AG: Gesellschaft erhält Verlangen einer Minderheit auf Einberufung
einer außerordentlichen Hauptversammlung

Berlin, 21. November 2018 - Der Vorstand der MOLOGEN AG (ISIN DE000A2LQ900,
SIN A2L Q90) (die "Gesellschaft") hat von den Minderheitsaktionären Deutsche
Balaton Aktiengesellschaft, ABC Beteiligungen AG und DELPHI
Unternehmensberatung Aktiengesellschaft (die "Antragsteller") , die zusammen
mindestens 5 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft halten, ein
Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung im Sinne
von § 122 Absatz 1 Aktiengesetz erhalten. Die Antragsteller verlangen,
folgende Beschlussgegenstände auf die Tagesordnung zu setzen:

(1) Abwahl des Aufsichtsratsmitglieds Oliver Krautscheid;

(2) Vertrauensentzug für das Vorstandsmitglied Walter Miller;

(3) Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds, wobei die Antragsteller als
Kandidatin Frau Eva Katheder, von Beruf Unternehmensberaterin, wohnhaft in
Bad Vilbel, vorschlagen;

(4) Beschlussfassung über die Einleitung einer Sonderprüfung gemäß §
142
AktG, wobei die Antragsteller im Wesentlichen folgenden Beschlussinhalt
vorschlagen: "Es sollen die Vorgänge seit Oktober 2016 hinsichtlich eines
Zusammenhangs und eines möglichen Zusammenwirkens der Organe der MOLOGEN AG
und der Hauptaktionärin Global Derivatives Trading GmbH ("GDT") untersucht
werden hinsichtlich der (i) Ausgabe der Wandelschuldverschreibung 2016/2014,
(ii) Ausgabe der Wandelschuldverschreibung 2017/2025, (ii) Herabsetzung des
Grundkapitals mit der damit verbundenen Kündigungsmöglichkeit der
Wandelschuldverschreibungen, (iii) Kapitalerhöhung 2018, (iv)
Kapitalmarktmeldungen im Zeitraum Oktober 2018 und (v) Anpassung der
Bezugspreise der Wandelschuldverschreibungen zur Bevorteilung der Inhaber
der gekündigten Wandelschuldverschreibungen in erster Linie zum Nutzen der
Hauptaktionärin GDT und zum Schaden der Gesellschaft.";

(5) Bestellung eines Sonderprüfers; und

(6) Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals, wobei die
Antragsteller eine Barkapitalerhöhung um bis zu EUR 9.271.632 auf bis zu EUR
18.543.264 (entspricht einer Erhöhung um bis zu 100%) zu einem Ausgabebetrag
von EUR 1,10 je neuer Aktie mit Bezugsrecht der Aktionäre zum
Bezugsverhältnis 1:1 (eine bestehende Aktie berechtigt zum Bezug einer neuen
Aktie) vorschlagen; nicht bezogene Aktien sollen nach dem Vorschlag der
Antragsteller ausschließlich bestehenden Aktionären (und nicht auch Dritten)
unter bestimmten weiteren Voraussetzungen zum Bezug angeboten werden können.

Der Vorstand wird das Verlangen der Antragsteller entsprechend seiner
gesetzlichen Pflichten prüfen und sofern die gesetzlichen Voraussetzungen
erfüllt sind, diesem nachkommen und unverzüglich eine außerordentliche
Hauptversammlung einberufen, die unter Berücksichtigung gesetzlicher
Feiertage und üblicher Ferienzeiten voraussichtlich Mitte oder Ende Januar
2019 stattfinden wird. Vorstand und Aufsichtsrat erachten die von den
Antragstellern vorgebrachten Begründungen für ihre Beschlussvorschläge
sachlich für unzutreffend und unterstützen die Beschlussvorschläge
inhaltlich nicht. Vorstand und Aufsichtsrat werden den Aktionären daher
neben den Beschlussvorschlägen der Antragsteller auch begründete
Gegenvorschläge bzw. Beschlussempfehlungen der Verwaltung zur Abstimmung
vorlegen.

- Ende der Ad-hoc-Mitteilung -

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Claudia Nickolaus
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