MOLOGEN AG - Einberufungsverlangen für außerordentliche Hauptversammlung
zurückgezogen

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DGAP-Ad-hoc: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
MOLOGEN AG - Einberufungsverlangen für außerordentliche Hauptversammlung
zurückgezogen

11.04.2019 / 18:13 CET/CEST
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014


MOLOGEN AG - Einberufungsverlangen für außerordentliche Hauptversammlung
zurückgezogen

Berlin, 11. April 2019 - Der Vorstand des biopharmazeutischen Unternehmens
MOLOGEN AG (ISIN DE000A2LQ900 / WKN A2LQ90) (die "Gesellschaft") gibt
bekannt, dass sowohl die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft ihr am 21.
November 2018 veröffentlichtes Verlangen sowie die Global Derivative Trading
GmbH ihren am 24. Februar 2019 bekanntgemachten Antrag auf Einberufung einer
außerordentlichen Hauptversammlung heute gegenüber der Gesellschaft
zurückgezogen haben. Zuvor hatte die Gesellschaft zum 26. Februar 2019 zur
außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen, diese jedoch mit
Ad-hoc-Meldung vom 24. Februar 2019 zunächst abgesagt und verschoben.

Nach derzeitiger Planung soll die ordentliche Hauptversammlung im August
2019 stattfinden.

- Ende der Ad-hoc-Mitteilung -


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Claudia Nickolaus
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Fax: +49 - 30 - 84 17 88 - 50
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