MOLOGEN AG - Der Vorstand erhält neues Aktionärsverlangen auf Einberufung einer
außerordentlichen Hauptversammlung zwecks Erweiterung des Aufsichtsrats und verschiebt die
derzeit für den 26. Februar 2019 geplante außerordentliche Hauptversammlung

^
DGAP-Ad-hoc: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
MOLOGEN AG - Der Vorstand erhält neues Aktionärsverlangen auf Einberufung
einer außerordentlichen Hauptversammlung zwecks Erweiterung des
Aufsichtsrats und verschiebt die derzeit für den 26. Februar 2019 geplante
außerordentliche Hauptversammlung

24.02.2019 / 16:37 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014

DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR
VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN
STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN EINEM
RECHTSSYSTEM, IN DEM EINE SOLCHE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG
UNRECHTMÄSSIG IST, BESTIMMT.

MOLOGEN AG - Der Vorstand erhält neues Aktionärsverlangen auf Einberufung
einer außerordentlichen Hauptversammlung zwecks Erweiterung des
Aufsichtsrats und verschiebt die derzeit für den 26. Februar 2019 geplante
außerordentliche Hauptversammlung

Berlin, 24. Februar 2019 - Der Vorstand des biopharmazeutischen Unternehmens
MOLOGEN AG (ISIN DE000A2LQ900 / WKN A2LQ90) (die "Gesellschaft") hat heute
beschlossen, die derzeit auf den 26. Februar 2019 terminierte und durch
Veröffentlichung der Einladung (einschließlich der Tagesordnungspunkte) am
21. Dezember 2018 einberufene außerordentliche Hauptversammlung, zu
verschieben. Diese Hauptversammlung wurde von einer Gruppe von
Minderheitsaktionären unter der Führung der Balaton Aktiengesellschaft
("Balaton") beantragt, die zusammen ca. 7 % des Aktienkapitals der
Gesellschaft halten. Der Vorstand hat beschlossen, diese Hauptversammlung
aufgrund des Eintretens neuer Ereignisse, die nach Ansicht des Vorstands der
Gesellschaft und ihren Aktionären die Möglichkeit bieten, die zukünftige
Führung und Strategie der Gesellschaft mit allen ihren Stakeholdern
konstruktiv im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung zu erörtern,
die eine erweiterte Tagesordnung haben und zum frühestmöglichen Zeitpunkt
einberufen werden wird.

Diese Entscheidung beruht auf dem Umstand, dass dem Vorstand ein Verlangen
der Hauptaktionärin der Gesellschaft, der Global Derivative Trading GmbH
("GDT"), die mehr als 20 % des Grundkapitals der Gesellschaft hält, auf
Einberufung einer weiteren außerordentlichen Hauptversammlung gemäß §
122
Abs. 1 AktG zugegangen ist. Die GDT verlangt, folgende Beschlussgegenstände
auf die Tagesordnung zu setzen:
(1) Erhöhung der satzungsmäßigen Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats um
einen Sitz von derzeit drei auf dann vier Mitglieder;
(2) Wahl eines vierten Aufsichtsratsmitglieds; GDT schlägt einen Vertreter
von Balaton als Kandidaten für den neu zu schaffenden vierten
Aufsichtsratssitz vor;
(3) Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2019-I im maximal zulässigen
Umfang;
(4) Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2019-II in Höhe von bis zu EUR
300.000 zur Gewährung von Aktienoptionen an Mitglieder der Geschäftsleitung
und Mitarbeiter der Gesellschaft mit einem Mindestausübungspreis von EUR
4,70;
(5) Aufhebung mehrerer bestehender bedingter Kapitalia, soweit diese
bedingten Kapitalia noch nicht ausgeübt wurden;
(6) Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2019 in Höhe von ca. 2,6 Mio.
EUR, ohne die Möglichkeit zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrecht der
bestehenden Aktionäre; und
(7) Aufhebung aller zustimmenden Hauptversammlungsbeschlüsse zu den
Tagesordnungspunkten 1 bis 6 a) der außerordentlichen Hauptversammlung am
26. Februar 2019.

In ihrem Verlangen erläuterte die GDT, dass sie eine Erweiterung des
Aufsichtsrats vorschlage, um unterschiedlichen Ansichten Rechnung zu tragen,
die innerhalb des Aktionärskreises angesprochen worden seien und die dann
unmittelbar im Aufsichtsrat geäußert und diskutiert werden können. GDT
erklärte sich bereit, Gespräche mit anderen bedeutenden Aktionären,
insbesondere mit Balaton, aufzunehmen, und zwar auch betreffend weitere
Finanzierungsmöglichkeiten für die Gesellschaft, soweit diese die
Unterstützung der Aktionäre erfordern.

Der Vorstand unterstützt den Vorschlag der GDT, da eine Erweiterung des
Aufsichtsrats dazu beitragen könnte, die strategischen Optionen weiter zu
diversifizieren und gegensätzliche Ansichten frühzeitig zu berücksichtigen.
Daher betrachtet der Vorstand den neuen Antrag auf Einberufung einer
außerordentlichen Hauptversammlung derzeit als eine Gelegenheit,
Meinungsverschiedenheiten unter den Hauptaktionären der Gesellschaft im
Interesse der Gesellschaft und aller ihrer Stakeholder zu beruhigen und zu
überwinden. Dementsprechend beabsichtigt der Vorstand, in Gespräche mit den
Großaktionären über die verschiedenen vorgeschlagenen Tagesordnungspunkte
einzutreten.

In jedem Fall wird der Vorstand seinen gesetzlichen Verpflichtungen
nachkommen und unverzüglich eine Hauptversammlung mit den relevanten von
Balaton und GDT geforderten und gegebenenfalls weiteren von der Gesellschaft
vorgeschlagenen Tagesordnungspunkten einberufen.

Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf
oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika,
in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein
Angebot gesetzlich unzulässig ist. Die in dieser Bekanntmachung erwähnten
Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den
Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung
(der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von
Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung
nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S.
Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird kein
öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in
den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Vorbehaltlich bestimmter
Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser
Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder
an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder
wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.

- Ende der Ad-hoc-Mitteilung -

Kontakt

Claudia Nickolaus
Leiterin Investor Relations & Corporate Communications
Tel: +49 - 30 - 84 17 88 - 38
Fax: +49 - 30 - 84 17 88 - 50
investor@mologen.com

Risikohinweis zu den Zukunftsaussagen
Bestimmte Angaben in dieser Meldung beinhalten zukunftsgerichtete Ausdrücke
oder die entsprechenden Ausdrücke mit Verneinung oder hiervon abweichende
Versionen oder vergleichbare Terminologien. Diese werden als
zukunftsgerichtete Aussagen (forward-looking statements) bezeichnet.
Zusätzlich beinhalten sämtliche hier gegebenen Informationen, die sich auf
geplante oder zukünftige Ergebnisse von Geschäftsbereichen,
Finanzkennzahlen, Entwicklungen der finanziellen Situation oder andere
Finanzzahlen oder statistische Angaben beziehen, solch in die Zukunft
gerichtete Aussagen. Das Unternehmen weist vorausschauende Investoren darauf
hin, sich nicht auf diese Zukunftsaussagen als Vorhersagen über die
tatsächlichen zukünftigen Ereignisse zu verlassen. Das Unternehmen
verpflichtet sich nicht und lehnt jegliche Haftung dafür ab, in die Zukunft
gerichtete Aussagen zu aktualisieren, die nur den Stand am Tage der
Veröffentlichung wiedergeben.


---------------------------------------------------------------------------

24.02.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------

   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    MOLOGEN AG
                   Fabeckstraße 30
                   14195 Berlin
                   Deutschland
   Telefon:        030 / 841788-0
   Fax:            030 / 841788-50
   E-Mail:         presse@mologen.com
   Internet:       www.mologen.com
   ISIN:           DE000A2LQ900
   WKN:            A2LQ90
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
                   Stuttgart, Tradegate Exchange



   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------

780401 24.02.2019 CET/CEST

°