MOLOGEN AG: Bezugsangebot einer Wandelschuldverschreibung und Vorschlag für eine
Bezugsrechtskapitalerhöhung

^
DGAP-Ad-hoc: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
MOLOGEN AG: Bezugsangebot einer Wandelschuldverschreibung und Vorschlag für
eine Bezugsrechtskapitalerhöhung

19.12.2018 / 10:58 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014

DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR
VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN
STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN EINEM
RECHTSSYSTEM, IN DEM EINE SOLCHE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG
UNRECHTMÄSSIG IST, BESTIMMT.

MOLOGEN AG - Bezugsangebot einer Wandelschuldverschreibung und Vorschlag für
eine Bezugsrechtskapitalerhöhung

Berlin, 19. Dezember 2018 - Die MOLOGEN AG (ISIN DE000A2LQ900/WKN A2L Q90)
(nachfolgend auch "Gesellschaft") hat heute entschieden, den Aktionären der
Gesellschaft (i) eine neue Wandelanleihe 2019/2027 zum Bezug anzubieten und
(ii) auf einer für den 26. Februar 2019 geplanten außerordentlichen
Hauptversammlung über eine Kapitalerhöhung um bis zu 50% mit Bezugsrecht der
Aktionäre zu beschließen.

Konkret hat der Vorstand der Gesellschaft heute mit Zustimmung des
Aufsichtsrats unter teilweiser Ausnutzung der durch die Hauptversammlung der
Gesellschaft am 8. Juni 2018 erteilten Ermächtigung die Ausgabe einer
Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von bis zu 3.210.400,00 EUR,
eingeteilt in bis zu 321.040 Teilschuldverschreibungen zu je 10,00 EUR mit
einer Laufzeit bis zum 20. Januar 2027 ("Wandelanleihe 2019/2027"),
beschlossen. Die Wandelanleihe 2019/2027 sieht eine jährliche Festverzinsung
in Höhe von 6,00 % sowie das Recht der Wandelanleihegläubiger vor, die
Wandelanleihe 2019/2027 in insgesamt bis zu 1.301.175 Aktien der
Gesellschaft zu einem anfänglichen Wandlungspreis in Höhe von 2,467 EUR zu
wandeln.

Die Wandelanleihe 2019/2027 wird von einer Emissionsbank mit der
Verpflichtung übernommen, sie den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis
28,88:1 (je 28,88 Aktien berechtigen zum Bezug einer
Teilschuldverschreibung) zu einem Ausgabepreis in Höhe von 10,00 EUR je
Teilschuldverschreibung innerhalb der Bezugsfrist zum Bezug anzubieten.

Die Aktionäre können ihre Bezugsrechte in der voraussichtlich vom 2. Januar
2019 bis (einschließlich) zum 16. Januar 2019 dauernden Bezugsfrist ausüben.
Weitere Einzelheiten können dem Bezugsangebot entnommen werden, welches
voraussichtlich am 21. Dezember 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Ab diesem Zeitpunkt wird es auch auf der Internetseite der Gesellschaft (
www.mologen.com) zugänglich sein. MOLOGEN beabsichtigt, den Emissionserlös
aus der Wandelanleihe für die laufende Phase III Zulassungsstudie zu
verwenden.

Entsprechend der gesetzlichen Regelungen wird die Gesellschaft in Bezug auf
das öffentliche Angebot der Wandelanleihe 2019/2027 keinen
Wertpapierprospekt erstellen und veröffentlichen. Zudem beabsichtigt die
Gesellschaft nicht, die Einbeziehung der Wandelanleihe 2019/2027 in den
Börsenhandel zu veranlassen.

Darüber hinaus haben Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft heute
beschlossen, (i) die mit Ad-hoc-Mitteilung vom 21. November 2018
angekündigte außerordentliche Hauptversammlung auf den 26. Februar 2019
einzuberufen und (ii) den Aktionären unter anderem die Beschlussfassung über
eine Barkapitalerhöhung um bis zu 4.635.816,00 EUR auf bis zu 13.907.448,00
EUR (entspricht einer Erhöhung um bis zu 50 %) zu einem noch festzulegenden
Bezugspreis mit mittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre zum Bezugsverhältnis
2:1 (zwei alte Aktien berechtigten zum Bezug einer neuen Aktie)
vorzuschlagen. Nach dem Beschlussvorschlag soll der Bezugspreis innerhalb
einer Bandbreite bestehend aus (i) dem gewichteten Durchschnittskurs der
Aktien der Gesellschaft im elektronischen Handelssystem XETRA der
Frankfurter Wertpapierbörse im Zeitraum der zehn Börsenhandelstage
unmittelbar vor der Festlegung des Bezugspreises und (ii) dem
letztverfügbaren Aktienkurs im XETRA-Handelssystem vor dem Tag der
Festlegung des Bezugspreises, jeweils abzüglich eines Abschlags in Höhe von
bis zu 30 %, ermittelt und festgelegt werden. Die Einberufung zu der
außerordentlichen Hauptversammlung einschließlich der Tagesordnungspunkte
und der diesbezüglichen Beschlussvorschläge wird voraussichtlich am 21.
Dezember 2018 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft
veröffentlicht.

Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf
oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika,
in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein
Angebot gesetzlich unzulässig ist. Die in dieser Bekanntmachung erwähnten
Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den
Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung
(der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von
Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung
nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S.
Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird kein
öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in
den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Vorbehaltlich bestimmter
Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser
Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder
an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder
wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.

- Ende der Ad-hoc-Mitteilung -

Kontakt

Claudia Nickolaus
Leiterin Investor Relations & Corporate Communications
Tel: +49 - 30 - 84 17 88 - 38
Fax: +49 - 30 - 84 17 88 - 50
investor@mologen.com

Risikohinweis zu den Zukunftsaussagen
Bestimmte Angaben in dieser Meldung beinhalten zukunftsgerichtete Ausdrücke
oder die entsprechenden Ausdrücke mit Verneinung oder hiervon abweichende
Versionen oder vergleichbare Terminologien. Diese werden als
zukunftsgerichtete Aussagen (forward-looking statements) bezeichnet.
Zusätzlich beinhalten sämtliche hier gegebenen Informationen, die sich auf
geplante oder zukünftige Ergebnisse von Geschäftsbereichen,
Finanzkennzahlen, Entwicklungen der finanziellen Situation oder andere
Finanzzahlen oder statistische Angaben beziehen, solch in die Zukunft
gerichtete Aussagen. Das Unternehmen weist vorausschauende Investoren darauf
hin, sich nicht auf diese Zukunftsaussagen als Vorhersagen über die
tatsächlichen zukünftigen Ereignisse zu verlassen. Das Unternehmen
verpflichtet sich nicht und lehnt jegliche Haftung dafür ab, in die Zukunft
gerichtete Aussagen zu aktualisieren, die nur den Stand am Tage der
Veröffentlichung wiedergeben.


---------------------------------------------------------------------------

19.12.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------

   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    MOLOGEN AG
                   Fabeckstraße 30
                   14195 Berlin
                   Deutschland
   Telefon:        030 / 841788-0
   Fax:            030 / 841788-50
   E-Mail:         presse@mologen.com
   Internet:       www.mologen.com
   ISIN:           DE000A2LQ900
   WKN:            A2LQ90
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
                   Stuttgart, Tradegate Exchange



   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------

760019 19.12.2018 CET/CEST

°