Fährt der Nachwuchs mit dem Rad an Nachbars Auto, kann sich glücklich schätzen, wer eine gute Privathaftpflichtversicherung hat. Denn Kinder sind in einigen Verträgen nicht per se mitversichert. Wo die größten Irrtümer liegen.

Die Haftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten privaten Versicherungen, denn sie kommt für alle berechtigten Schadensersatzansprüche Dritter auf und unterstützt bei der Abwehr unberechtigter Forderungen. 'Eine zerbrochene Vase ist dabei noch das geringste Problem. Wichtig wird die Privathaftpflicht vor allem bei größeren Schäden, beispielsweise wenn man als Passant einen schweren Autounfall verursacht oder anderen Personen versehentlich einen bleibenden Schaden zufügt', erklärt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherungen beim Finanzdienstleister MLP. Das kann sehr teuer werden und im Ernstfall haftet der Verursacher eines Schadens mit seinem gesamten Vermögen.

Doch es gibt Gesetze, die eine Privathaftpflichtversicherung einschränken. Fährt der Nachwuchs beispielsweise mit dem Rad gegen Nachbars Auto und hinterlässt einen Kratzer im Lack, zahlt die Privathaftpflicht nicht. 'Die wenigsten Versicherten wissen, dass diese Art des Unfalls nicht von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt ist', erklärt Schwarz, 'daher raten wir allen, bei denen sich Nachwuchs ankündigt, auch deliktunfähige Kinder mit abzusichern.' Hintergrund: Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten von Rechtswegen her als nicht deliktfähig. Sie können für verursachte Schäden nicht haftbar gemacht werden. Dementsprechend hat der Geschädigte rechtlich gesehen keinen Anspruch auf Erstattung des Schadens. Dennoch bieten viele Versicherer die Möglichkeit für Eltern, deren Kinder mit abzusichern - so bleibt der auch Nachbarschaftsfriede gewahrt.

MLP SE veröffentlichte diesen Inhalt am 02 August 2018 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 02 August 2018 23:13:02 UTC.

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