Wiesloch, 13. Mai 2020 - MLP hält am 25. Juni 2020 seine ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2019 vollständig online ab. Damit reagiert der Finanzdienstleister auf die Corona-Pandemie und nutzt die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit, rein virtuelle Hauptversammlungen durchzuführen.

Die Vorlagen an die Hauptversammlung können ab heute unter http://www.mlp-hauptversammlung.de abgerufen werden. Über diesen Link erfolgt auch der Zugang zum Aktionärsportal für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung.

Die Tagesordnung sieht die Beschlussfassung über folgende Punkte vor:

  • die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2019 und im Zuge dessen auch über die Dividende in Höhe von 21 Cent (Vorjahr: 20 Cent) für das abgelaufene Geschäftsjahr
  • die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020
  • die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
  • die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020
  • die Änderung der Satzung (in § 17 Abs. 2 Satz 2 und § 19 Abs. 3 Satz 1), um veränderten gesetzlichen Anforderungen ('ARUG II') für die Erbringung des Anteilsnachweises auch zukünftig gerecht zu werden.
  • Die Neufassung des Gewinnabführungsvertrags zwischen der MLP SE und der MLP Banking AG

MLP SE veröffentlichte diesen Inhalt am 13 Mai 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 13 Mai 2020 13:23:06 UTC.

Originaldokumenthttps://mlp-ag.de/presse/pressemitteilungen/2020/einberufung-hauptversammlung-2020/

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