08.01.2014

Bad Überkingen, 8. Januar 2014 - Der Aufsichtsrat der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach Aktiengesellschaft ist bislang gemäß dem Drittelbeteiligungsgesetz zu einem Drittel mit Arbeitnehmervertretern besetzt. Mit der Umsetzung der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 12. Juni 2013 und der Implementierung der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach Beteiligungs GmbH als Zwischenholding findet das Drittelbeteiligungsgesetz auf die Mineralbrunnen Überkingen-Teinach Aktiengesellschaft keine Anwendung mehr mangels Zurechenbarkeit der Arbeitnehmer der Tochtergesellschaften.

Der Vorstand hat die Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß § 97 Abs. 1 AktG heute im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit das so genannte Statusverfahren eingeleitet.

Kontakt:
Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG
Nicole Georg
IR / PR-Referentin
Tel. +49 (0)7331 201-270
E-Mail: nicole.georg@minag.de

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