Gwatt (awp) - In einer juristischen Auseinandersetzung zwischen dem Solarzulieferer Meyer Burger und der Sanktionskommission der Schweizer Börse SIX hat das Berner Oberländer Unternehmen einen Teilerfolg erzielt. Ein Schiedsgericht reduzierte eine Busse aus dem Jahr 2018 auf 10'000 von 100'000 Franken, wie Meyer Burger am Donnerstagabend mitteilte.

Das Schiedsgericht sei zum Schluss gekommen, Meyer Burger habe sich einer "fahrlässig begangenen, mittelschweren Verletzung" der Rechnungslegungsvorschriften schuldig gemacht, teilte die SIX Exchange Regulation separat mit. Die Sanktion betreffe Fehler in der Erfassung von Aufwendungen im ausserordentlichen Ergebnis, welche im Zusammenhang mit der Schliessung einer Tochtergesellschaft in den USA entstanden waren.

Meyer Burger habe nicht erklären können, warum diese Aufwendungen nicht voraussehbar gewesen seien. Denn die Tochter habe seit Jahren hohe Verluste erlitten.

Meyer Burger wertet den Entscheid des Schiedsgerichts gleichwohl insgesamt als Erfolg. Das Unternehmen sei "mehrheitlich bestätigt" worden. So sei die Schliessung in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen von Swiss GAAP FER periodengerecht im konsolidierten Jahresabschluss 2016 ausgewiesen worden. Die Sanktionskommission habe das noch anders beurteilt. Auch andere Vorwürfe seien im Verfahren nicht weiter verfolgt worden.

Meyer Burger prüfe nun, ob und in welcher Weise das Urteil des Schiedsgerichts in der konsolidierten Jahresrechnung 2019 zu berücksichtigen sei, so die Mitteilung weiter.

rw/yr