Medios AG: Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG

^
DGAP-News: Medios AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Medios AG: Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG

18.04.2019 / 12:30
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Medios AG

Hamburg

Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG


Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der
Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2017 und der zusammengefasste
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 der Medios AG, Hamburg, fehlerhaft
sind:

1. In der Konzernbilanz und in der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung
ist zum 31.12.2017 der als gezeichnetes Kapital ausgewiesene Betrag von
6.539 TEUR um 7.125 TEUR zu niedrig. Im Gegenzug ist die Kapitalrücklage in
gleicher Höhe zu hoch ausgewiesen. Im Rahmen des im Vorjahr durchgeführten
umgekehrten Unternehmenszusammenschlusses wurde das Eigenkapital ausgehend
vom wirtschaftlichen Erwerber (Medios Pharma GmbH) berechnet. Notwendige
Anpassungen, um das gezeichnete Kapital des rechtlichen Erwerbers (Medios
AG) in Höhe von 13.664 TEUR auszuweisen, wurden unterlassen.

Es liegt ein Verstoß gegen IFRS 3.B21 i.V.m. IFRS 3.B22 (d) vor.

2. Der Konzernjahresüberschuss ist zum 31.12.2017 um 290 TEUR zu hoch
ausgewiesen. Im Gegenzug ist die Kapitalrücklage um diesen Betrag zu gering
ausgewiesen. Dies resultiert aus einem zu niedrig ausgewiesenen
Personalaufwand aus anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch
Eigenkapitalinstrumente aus dem Aktienoptionsprogramm 2017. Die von der
Gesellschaft vorgenommene lineare Verteilung des Personalaufwands über die
Dienstzeit von vier Jahren verstößt gegen IFRS 2.15. Für die auf das Jahr
2017 entfallende anteilige Dienstzeit der gewährten und künftig unverfallbar
werdenden Tranchen hätte schon zum 31.12.2017 Aufwand erfasst werden müssen
(vgl. IFRS 2.IG 11).

In Bezug auf das Aktienoptionsprogramm 2017 wird im Konzernanhang und im
Vergütungsbericht im zusammengefassten Lagerbericht nicht der beizulegende
Zeitwert der dem Vorstand gewährten Optionen im Rahmen des
Aktionsoptionsprogramms 2017 in Höhe von 1.672 TEUR angegeben. Es liegt ein
Verstoß gegen § 314 Absatz 1 Nr. 6a) Satz 4 HGB, § 315a Absatz 2 HGB i.V.m.
DRS 17.28 - .31 vor.

3. Zudem sind im Konzernanhang die Angaben zu nahestehenden Unternehmen und
Personen unvollständig:

Zum einen wird entgegen IAS 24.13 der Name der "ultimate controlling party"
nicht angegeben. In diesem Fall ist abweichend vom Mutterunternehmen
(mediosmanagement GmbH) der Vorstandsvorsitzende der Medios AG, Herr Manfred
Schneider, die oberste beherrschende Partei.

Zum anderen fehlen Angaben zu den Geschäftsvorfällen mit dem
Vorstandsvorsitzenden als nahestehender Person im Zusammenhang mit dem
Erwerb der Medios Manufaktur GmbH im Berichtsjahr sowie für das Vorjahr.
Zudem fehlen entsprechende Vorjahresangaben zu den Geschäftsvorfällen mit
der Medios Manufaktur GmbH vor Konzernzugehörigkeit aufgrund der Tatsache,
dass die Medios Manufaktur GmbH bis zum Einbezug in den Konzernabschluss der
Medios AG nahestehendes Unternehmen war. Es liegt ein Verstoß gegen IAS
24.18, IAS 24.19 i.V.m. IAS 24.9 (a)(i) und (iii) und IAS 24.9 (b)(vi) vor.

Ferner wird entgegen IAS 24.9 (a)(iii) die Geschäftsführerin des
Mutterunternehmens der Medios AG nicht als nahestehende Person
identifiziert. Da die Person gleichzeitig Angestellte der Medios AG ist,
fehlen entsprechende Angaben zur Art der Beziehung und zu den
Geschäftsvorfällen mit der nahestehenden Person. Es liegt ein Verstoß gegen
IAS 24.18, IAS 24.19 i.V.m. IAS 24.9 (a)(iii) vor.

4. Im Konzernanhang sind die Informationen über wichtige Kunden fehlerhaft
und unvollständig. Zum einen ist der ausgewiesene Betrag von 34.827 TEUR
betreffend die Umsatzerlöse mit dem größten Kunden zum 31.12.2017 um 11.634
TEUR zu niedrig angegeben. Zum anderen fehlen die Vorjahresangaben, dass mit
drei Kunden jeweils Umsätze in Höhe von 19.447 TEUR, 18.375 TEUR und 16.538
TEUR erwirtschaftet wurden.

Es liegt ein Verstoß gegen IFRS 8.34 und IAS 1.38 vor.

Hamburg, den 18.04.2019

Medios AG

Der Vorstand


---------------------------------------------------------------------------

18.04.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------

   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Medios AG
                   Friedrichstraße 113a
                   10117 Berlin
                   Deutschland
   Telefon:        +49 30 232 566 - 800
   Fax:            +49 30 232 566 - 801
   E-Mail:         ir@medios.ag
   Internet:       www.medios.ag
   ISIN:           DE000A1MMCC8
   WKN:            A1MMCC
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
                   Freiverkehr in Düsseldorf
   EQS News ID:    801613



   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------

801613 18.04.2019

°