Der seit 2013 bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit den Münchnern werde mit Wirkung zum 1. Januar 2019 gekündigt, teilte VW Truck & Bus am Dienstag mit. Der signifikant höhere Ausgleich, der laut Gericht jährlich an die MAN-Kleinaktionäre gezahlt werden muss, stehe "nunmehr in keinem angemessenen Verhältnis" zur Gewinnabführung der MAN SE und den restlichen Vorteilen aus dem Vertrag. Zahlen oder Details nannte die VW-Nutzfahrzeugtochter, die in Kürze ihren Namen in Traton ändert, nicht. Der jährliche Ausgleich an die Kleinaktionäre fällt Unternehmenskennern zufolge höher aus als die Gewinne, die MAN an VW Truck & Bus abführt.

Das Oberlandesgericht München hatte den Anteilseignern Ende Juni in einem Spruchverfahren eine Garantiedividende von brutto 5,50 Euro je Aktie zugesprochen - 2,20 Euro mehr, als VW bis dato gezahlt hatte. Alternativ können sie ihre MAN-Aktien gegen eine Abfindung von 90,29 Euro an VW abgeben; die Wolfsburger hatten zuvor 80,89 Euro geboten. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Nachzahlung der Abfindungen und Dividenden seit 2014 summiert sich für VW Truck & Bus auf mehr als 300 Millionen Euro. Nach der außerordentlichen Kündigung des Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrags haben die MAN-Anteilseigner das Recht, ihre Aktien in einem Zeitraum von zwei Monaten der VW Truck & Bus zum - gerichtlich festgesetzten - Barabfindungspreis anzubieten.