ESSEN (dpa-AFX) - Im Fall der 2015 abgestürzten Germanwings-Maschine will das Landgericht Essen am 6. Mai die Klagen von Angehörigen getöteter Insassen auf höheres Schmerzensgeld verhandeln. Dies teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Nach Angaben des Berliner Anwalts Elmar Giemulla geht es in Essen um die Ansprüche von rund 25 Angehörigen, die von der Muttergesellschaft Deutsche Lufthansa ein höheres Schmerzensgeld erstreiten wollen. Die Ansprüche von weiteren rund 165 Angehörigen sollen beim Landgericht Frankfurt verhandelt werden. Dort ist nach Angaben einer Sprecherin noch kein Termin bestimmt worden.

Die Klage richtet sich gegen die Lufthansa sowie gegen eine Lufthansa-Flugschule in den USA, an der der Copilot ausgebildet wurde. Der den Ermittlungen zufolge psychisch kranke Copilot soll den Airbus am 24. März 2015 absichtlich gegen einen Berg in den französischen Alpen gesteuert haben. Alle 150 Menschen an Bord starben. Seine Ausbildung an der Flugschule hatte der Copilot wegen einer schweren Depression nur mit einer Sondergenehmigung beenden können. Die Kläger werfen der Flugschule und der Lufthansa Versäumnisse vor.

Die Lufthansa hatte nach dem Unglück bereits Zahlungen geleistet. Diese sind nach Auffassung der klagenden Hinterbliebenen aber zu niedrig. Nach früheren Angaben der Fluggesellschaft erhielten nächste Angehörige pro Person 10 000 Euro Schmerzensgeld. Laut Giemulla klagen die Angehörigen auf die Zahlung von weiteren 30 000 Euro. Für jedes Todesopfer haben die Angehörigen außerdem 25 000 Euro sogenanntes vererbbares Schmerzensgeld erhalten. Hier soll die Lufthansa weitere 25 000 Euro je Opfer zahlen.

In dem bislang schriftlich geführten Verfahren in Essen habe die zuständige Kammer die Ansicht geäußert, dass eventuell gar kein Anspruch gegen die Flugschule und die Lufthansa bestehe, sagte Gerichtssprecher Tim Holthaus. Möglicherweise sei die medizinische Überwachungspflicht eine staatliche Aufgabe. Die Lufthansa und deren Flugschule seien dann die falschen Adressaten der Klage. Der Sprecher betonte, dass die Auffassung der Kammer vorläufig sei und sie die Parteien aufgefordert habe, sich zum Gesichtspunkt "Staatshaftung" vor dem Termin noch einmal vertiefend schriftlich zu äußern.

Laut Giemulla sieht das Gericht derzeit die Fliegerärzte als sogenannte Beliehene des Luftfahrtbundesamtes an. "Bei einer Haftbarmachung würde dann die Bundesrepublik Deutschland als Behördenträgerin haften", erläutert der Anwalt die Auffassung des Gerichts - er selbst sieht das aber anders: "Wir sind der Auffassung, dass die Ärzte für die Lufthansa tätig waren."

Ein Sprecher der Deutschen Lufthansa in Frankfurt am Main erklärte auf Anfrage, dass sich das Unternehmen inhaltlich nicht zu laufenden Verfahren äußere./tob/DP/zb