LION E-Mobility AG: Ergebnis der außerordentlichen Generalversammlung vom 22.02.2019

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LION E-Mobility AG: Ergebnis der außerordentlichen Generalversammlung vom
22.02.2019

22.02.2019 / 19:35
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Die außerordentliche Generalversammlung der LION E-Mobility AG vom
22.02.2019 hat den Antrag des Verwaltungsrates über die Schaffung eines
bedingten Aktienkapitals im Umfang von maximal CHF 56'121,52 durch Ausgabe
von höchstens 431'704 Inhaberaktien zu nominell CHF 0.13 pro Aktie
einstimmig genehmigt.


Erläuterungen

Die außerordentliche Generalversammlung der LION E-Mobility AG vom
22.02.2019 hat den Antrag des Verwaltungsrates über die Schaffung eines
bedingten Aktienkapitals einstimmig angenommen.

Zur Schaffung des bedingten Aktienkapitals wird der Artikel 3b der Statuten
der Gesellschaft wie folgt ergänzt:

"Das Aktienkapital der Gesellschaft wird im Maximalbetrag von CHF 56'121.52
erhöht durch Ausgabe von höchstens 431'704 vollständig zu liberierenden
Inhaberaktien zu nominell CHF 0.13 pro Aktie durch Ausübung von Wandel-
und/oder Optionsrechten, die im Zusammenhang mit der Ausgabe von
Wandelanleihen, Optionsanleihen oder anderen Finanzmarktinstrumenten der
Gesellschaft eingeräumt werden. Das Bezugs- und das Vorwegzeichnungsrecht
der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Verwaltungsrat ist dabei ermächtigt,
die Wandelanleihen, Optionsanleihen oder anderen Finanzmarkinstrumente der
Gesellschaft zu Marktbedingungen und gemäss abzuschliessenden Verträgen,
jedoch die Inhaberaktien nicht zu einem Ausgabebetrag von weniger als EUR
8.-, auszugeben.

Zum Bezug der neu auszugebenden Inhaberaktien sind die jeweiligen Inhaber
von Wandel- und/oder Optionsrechten bis zum 30. Juni 2025 berechtigt.
"

Das geschaffene bedingte Kapital wird für die Aufnahme eines Wandeldarlehen
in Höhe von EUR 2'500'000 bei dem strategischen Investor Battery and
Mobility Materials genutzt. Weitere Details werden kommende Woche per
Pressemitteilung bekannt gegeben.


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