Die Linde AG habe zu Recht auf einen Beschluss der Hauptversammlung über die Fusion verzichtet, urteilte das Landgericht München am Donnerstag. Dass das Gericht das Vorgehen von Linde bestätigte, könnte nach Ansicht von Juristen auch Auswirkungen auf andere Fusionen haben.

Mehrere Kleinaktionäre hatten die Linde AG verklagt, um vom Gericht feststellen zu lassen, dass die Hauptversammlung über die Fusion hätte abstimmen müssen. Die Klage werde abgewiesen, sagte der Vorsitzende Richter Helmut Krenek. Das deutsche Recht sehe in so einem Fall keinen Hauptversammlungsbeschluss vor.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Aktionärs-Anwältin Daniela Bergdolt sagte, sie werde eine mögliche Berufung gegen das Urteil prüfen. Bergdolt ist auch Vizepräsidentin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW).

Falls die Klage letztlich doch noch Erfolg habe, könnte das Bergdolt zufolge Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Denkbar seien auch Konsequenzen für die Zwangsabfindung der Minderheitsaktionäre, die ihre Aktien nicht in Papiere der neuen Dachgesellschaft Linde plc eingetauscht haben. Linde hatte argumentiert, die Anteilseigner hätten mit ihrer Entscheidung über einen Aktientausch bereits ihren Willen bekundet.

Linde und Praxair haben sich nach langem Ringen zum 1. November zum größten Industriegasekonzern der Welt zusammengeschlossen, der ebenfalls Linde heißt. Als Zugeständnis an die Kartellbehörden mussten sie große Firmenteile verkaufen. Operativ dürfen die beiden Gesellschaften erst im kommenden Jahr zusammenarbeiten, wenn alle Verkäufe unter Dach und Fach sind.