Zürich (awp) - Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein will die beschränkte Staatsgarantie zu Gunsten der Liechtensteinischen Landesbank (LLB) aufheben. Sie hat an ihrer Sitzung vom 21. August beschlossen, dem Landtag einen entsprechenden Bericht und Antrag vorzulegen. Das Land bleibt aber weiterhin Mehrheitseigner des Instituts. Die LLB unterstützt in einer Mitteilung vom Donnerstag den Vorstoss der Regierung.

Anlass für den Vorstoss bildet das Auslaufen der Vereinbarung vom 13. September 2005 zwischen Liechtenstein und der LLB über die Abgeltung der Staatsgarantie. Diese ist bis 31. Juli 2020 befristet.

Die Regierung spreche sich nun für die Streichung des entsprechenden Artikels im Gesetz über die Liechtensteinische Landesbank (LLBG) aus, hiess es in einer Mitteilung des Ministeriums für Präsidiales und Finanzen vom Donnerstag. Der Bericht und Antrag sollen dem Landtag noch im Jahr 2018 vorgelegt und die Anpassung des LLBG soll am 1. Juli 2019 in Kraft treten.

Die LLB sei eine höchst stabile Bank, hiess es weiter. Die Aufhebung der Staatsgarantie sei ein weiterer, logischer Schritt in der Entwicklung des Instituts. Die Mehrheitsbeteiligung des Landes Liechtenstein an der LLB bleibe bestehen, so die Mitteilung weiter.

Die LLB wiederum unterstützt den Vorstoss der Regierung. Unabhängig von der beschränkten Staatsgarantie stehe die LLB-Gruppe für Sicherheit und Stabilität, schreibt sie in einer Mitteilung. Mit einem Eigenkapital von 1,9 Milliarden Franken verfüge sie über eine starke Kapitalbasis.

Das Aa2-Depositenrating der LLB, das die Ratingagentur Moody's im April 2018 erneut bekräftigt habe, unterstreiche die Solidität der Gruppe, hiess es weiter.

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