Zürich (awp) - Der Verwaltungsrat von Lem ist der Ansicht, dass die Opting-out-Klausel von der Generalversammlung im Jahr 2010 rechtsgültig angenommen worden ist. Entsprechend seien alle Aktionäre von der Pflicht zu befreien, beim Überschreiten der Schwelle von 33,33 Prozent der Stimmrechte ein öffentliches Übernahmeangebot für die restlichen Aktien abzugeben, hält der Verwaltungsrat in einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahmen zu einer Verfügung der Übernahmekommission fest.

Die Stellungnahme des Lem-Verwaltungsrates erfolgte im Rahmen eines bei der Übernahmekommission im Auftrag einer Aktionärsgruppe eingereichten Gesuchs, um Feststellung der Gültigkeit des generellen Opting-outs für sämtliche aktuellen und zukünftigen Aktionäre von Lem. Die Aktionärsgruppe besteht aus Werner Weber und Ueli Wampfler, die gemäss letzter Offenlegungsmeldung 50,013 Prozent der Stimmrechte hält.

Bereits am 25. Juni 2010 hatte die Generalversammlung entgegen der Empfehlung des Verwaltungsrates auf Antrag dieser Aktionärsgruppe eine Opting-out-Bestimmung in die Statuten der Gesellschaft angenommen. Am 31. August 2011 hatte die Aktionärsgruppe die Übernahmekommission um Feststellung des Nichtbestehens einer Angebotspflicht aufgrund der von der Generalversammlung von LEM am 25. Juni 2010 genehmigten Opting-out-Klausel ersucht. Die Übernahmekommission hatte dieses Gesuch mit Verfügung vom 22. September 2011 gutgeheissen.

Der Verwaltungsrat wünsche, dass der Erwerb von Aktien der Gesellschaft sowohl für institutionelle als auch für private Anleger attraktiv bleibe, heisst es in der Stellungnahme weiter. Aus diesem Grund habe er in der Vergangenheit grosses Gewicht auf die Gleichbehandlung der Aktionäre sowie auf die Aktionärsdemokratie gelegt und werde dies auch zukünftig tun.

sig/kw