Paris (awp/afp) - Die Online-Reiseagentur Lastminute.com darf die Seiten der Ryanair nicht mehr aufschalten. Das Pariser Handelsgericht hat Lastminute bzw. deren französische Tochter aufgefordert, den Verkauf von Flügen der irischen Fluggesellschaft auf ihrer Homepage zu unterbinden.

Das Gericht spricht in einem Urteil vom 20. März, das der französischen Nachrichtenagentur AFP vorliegt, von "Schmarotzertum" ("parasitisme"), da es keine Vereinbarung mit Ryanair gebe. Lastminute hatte in dieser Angelegenheit das Gericht angerufen.

Gemäss dem Urteilsspruch muss Lastminute den Verkauf der Ryanair-Flüge auf ihrer Seite per sofort beenden. Falls dem nicht geschieht, muss die an der SIX kotierte Gesellschaft eine Busse von 1000 EUR pro Tag bezahlen, ausserdem muss Lastminute einen Schadenersatz von 50'000 EUR plus Zinsen an Ryanair bezahlen.

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