Zürich/Paris (awp) - Die Pariser Staatsanwaltschaft will offenbar einen Teil der Klage gegen den Zementkonzern Lafarge und eine Reihe von früheren Mitarbeitern um die Vorgänge in Syrien fallen lassen. Das berichtete die Nachrichtenagentur AFP am Dienstagabend unter Berufung auf Kreise und die schriftlichen Anträge der Ankläger für das Verfahren am Berufungsgericht.

Demnach würden die Vorwürfe "Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit" aus Mangel an Beweisen fallengelassen. Im diesem Punkt gebe es keine ernsthaften oder übereinstimmenden Belege dafür, dass ehemalige Angestellte Mitschuld tragen würden, gehe aus den Anträgen der Staatsanwaltschaft hervor.

Lafarge, die im Sommer 2015 mit Holcim zur LafargeHolcim fusionierte, hatte eingeräumt, im Zeitraum bis Dezember 2014 bewaffnete Gruppen in Syrien bezahlt zu haben, um das dortige Zementwerk in Betrieb halten zu können. Im Juni 2018 wurde in Frankreich ein formelles Ermittlungsverfahren gegen Lafarge eröffnet. Dabei ging es um die Aktivitäten um das Zementwerk Jalabiya in Syrien im Zeitraum von 2011 bis 2014.

Die Vorwürfe bezogen sich auf die Tatbestände der Finanzierung terroristischer Aktivitäten, des Bruchs von Embargobestimmungen, der Gefährdung von Menschenleben und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Lafarge lehnt eine Verantwortlichkeit für die Vorgänge in Syrien ab und hat am Berufungsgericht die Einstellung des Verfahrens gefordert. In dem Verfahren wird etwa gegen den früheren Lafarge-CEO Bruno Lafont, Sicherheitschef Jean-Claude Veillard und den Chef der Syrien-Tochter Frédéric Jolibois ermittelt.

Eine Untersuchung gegen den früheren LafargeHolcim-Chef und damaligen Lafarge-Manager Eric Olsen wurde im März eingestellt.

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