Dierikon, 8. April 2020

Medienmitteilung

Durchführung der Generalversammlung ohne Aktionärinnen und Aktionäre

Gestützt auf die Verordnung 2 des Bundesrats über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2) hat der Verwaltungsrat beschlossen, die or- dentliche Generalversammlung unter Ausschluss aller Aktionärinnen und Aktionäre durchzuführen. Im Sinne einer weitsichtigen Liquiditätsplanung hat der Verwaltungs- rat zudem entschieden, auf die ursprünglich geplante Dividendenausschüttung von CHF 1.80 je Aktie zu verzichten. Den Aktionärinnen und Aktionären wird ein neues Formular für die Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter zugestellt und die Generalversammlung vom 21. April auf den 11. Mai 2020 verschoben.

Der Verwaltungsrat hat entschieden, gestützt auf Art. 6a der Verordnung 2 des Bundesrats über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus, dass Aktionärinnen und Aktionäre der Komax Holding AG nicht persönlich an der ordentlichen Generalversammlung teilnehmen können. Sie können ihr Stimm- und Wahlrecht ausschliesslich über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter wahrnehmen.

Weitsichtige Liquiditätsplanung

Komax hat im ersten Quartal 2020 den Konsortialkredit von CHF 160 Millionen auf CHF 190 Millionen erhöht und verfügt grundsätzlich über ein solides finanzielles Fundament. «Da nie- mand weiss, wie lange die Corona-Krise andauern und welche wirtschaftlichen Folgen sie haben wird, legt der Verwaltungsrat hohe Priorität auf eine weitsichtige Liquiditätsplanung», erklärt Verwaltungsratspräsident Beat Kälin. «Aus diesem Grund haben wir entschieden, der Generalsversammlung zu beantragen, keine Dividende auszuschütten. Wir hoffen, dass un- sere Aktionärinnen und Aktionäre Verständnis dafür haben, dass in dieser ausserordentli- chen Situation die Liquiditätssicherung und damit der Erhalt von Handlungsspielraum zentral ist.» Der ursprüngliche Antrag des Verwaltungsrats einer Dividendenausschüttung von CHF 1.80 je Aktie entfällt damit ersatzlos.

Versand eines neuen Weisungsformulars

Aufgrund des neuen Antrags zur Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2019 wird die Generalversammlung vom 21. April auf den 11. Mai 2020 verschoben. Sie wird am Komax- Hauptsitz in Dierikon stattfinden. Am 20. April erfolgt der Versand des neuen Formulars für die Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter an die Aktionärinnen und Aktio- näre. Der unabhängige Stimmrechtsvertreter kann schriftlich oder elektronisch bis spätes- tens 8. Mai 2020 bevollmächtigt werden. Die seit dem ersten Versand eingegangenen Wei- sungen werden nicht berücksichtigt.

Kontakt Roger Müller

Vice President Investor Relations / Corporate Communications Tel. +41 41 455 06 16 roger.mueller@komaxgroup.com

Komax Holding AG, Industriestrasse 6, 6036 Dierikon, Switzerland

Phone +41 41 455 04 55, komaxgroup.com

Komax ist eine global tätige Technologiegruppe, die sich auf Märkte im Bereich der Automatisierung konzentriert. Als führende Herstellerin innovativer und qualitativ hochstehender Lösungen für die Kabelverarbeitung unterstützt die Komax Gruppe wirtschaftliche und sichere Fertigungsabläufe insbesondere bei Automobilzulieferern. Die Komax Gruppe beschäftigt weltweit über 2200 Mitarbeitende und bietet über Tochtergesellschaften und unabhän- gige Vertretungen Verkaufs- und Serviceunterstützung in über 60 Ländern.

Komax Holding AG veröffentlichte diesen Inhalt am 08 April 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 08 April 2020 05:27:10 UTC.

Originaldokumenthttps://www.komaxgroup.com/-/media/Group/Files/Downloads/2020-04-08_Medienmitteilung_GV_ohne_Aktionaere_DE.pdf

Public permalinkhttp://www.publicnow.com/view/3C773CA45C6F7FA56BFD816D3151A029CF6BE912