Durchführung der Generalversammlung ohne Aktionärinnen und Aktionäre

Gestützt auf die Verordnung 2 des Bundesrats über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2) hat der Verwaltungsrat beschlossen, die ordentliche Generalversammlung unter Ausschluss aller Aktionärinnen und Aktionäre durchzuführen. Im Sinne einer weitsichtigen Liquiditätsplanung hat der Verwaltungsrat zudem entschieden, auf die ursprünglich geplante Dividendenausschüttung von CHF 1.80 je Aktie zu verzichten. Den Aktionärinnen und Aktionären wird ein neues Formular für die Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter zugestellt und die Generalversammlung vom 21. April auf den 11. Mai 2020 verschoben.

Der Verwaltungsrat hat entschieden, gestützt auf Art. 6a der Verordnung 2 des Bundesrats über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus, dass Aktionärinnen und Aktionäre der Komax Holding AG nicht persönlich an der ordentlichen Generalversammlung teilnehmen können. Sie können ihr Stimm- und Wahlrecht ausschliesslich über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter wahrnehmen.

Weitsichtige Liquiditätsplanung

Komax hat im ersten Quartal 2020 den Konsortialkredit von CHF 160 Millionen auf CHF 190 Millionen erhöht und verfügt grundsätzlich über ein solides finanzielles Fundament. «Da niemand weiss, wie lange die Corona-Krise andauern und welche wirtschaftlichen Folgen sie haben wird, legt der Verwaltungsrat hohe Priorität auf eine weitsichtige Liquiditätsplanung», erklärt Verwaltungsratspräsident Beat Kälin. «Aus diesem Grund haben wir entschieden, der Generalsversammlung zu beantragen, keine Dividende auszuschütten. Wir hoffen, dass unsere Aktionärinnen und Aktionäre Verständnis dafür haben, dass in dieser ausserordentlichen Situation die Liquiditätssicherung und damit der Erhalt von Handlungsspielraum zentral ist.» Der ursprüngliche Antrag des Verwaltungsrats einer Dividendenausschüttung von CHF 1.80 je Aktie entfällt damit ersatzlos.

Versand eines neuen Weisungsformulars

Aufgrund des neuen Antrags zur Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2019 wird die Generalversammlung vom 21. April auf den 11. Mai 2020 verschoben. Sie wird am Komax-Hauptsitz in Dierikon stattfinden. Am 20. April erfolgt der Versand des neuen Formulars für die Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter an die Aktionärinnen und Aktionäre. Der unabhängige Stimmrechtsvertreter kann schriftlich oder elektronisch bis spätestens 8. Mai 2020 bevollmächtigt werden. Die seit dem ersten Versand eingegangenen Weisungen werden nicht berücksichtigt.


Medienmitteilung (PDF)



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